UFH-Förderaktion

100 Euro für neue Hausgeräte

Wohnkrone News
25.03.2010 17:26
Ab 1. April fördert die UFH (Umweltforum Hausgeräte)-Trennungsprämie den Austausch alter Stromfresser gegen neue energiesparende Modelle mit der 100-Euro-Trennungsprämie pro Gerät. Allerdings nur im Bereich der Wäschepflege. Die Förderaktion dauert bis 30. Juni 2010. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro dafür zur Verfügung.

Nur seine alte Waschmaschine oder den Wäschetrockner gegen irgendein neues Modell austauschen, funktioniert allerdings nicht. Im Rahmen der Aktion sind die Kriterien für förderbare Geräte genau definiert. In die Aktion fallen: Waschmaschinen, deren Stromverbrauch höchstens 0,15 kWh pro kg Wäsche beträgt und Wäschetrockner mit der modernen Wärmepumpentechnologie.

Was sind Wärmepumpentrockner?
Beim herkömmlichen Trocknen strömt die aufgeheizte Luft durch die Wäsche und nimmt die Feuchtigkeit auf. Danach wird die Luft wiederum abgekühlt und dabei die ihr entzogene Feuchtigkeit kondensiert. Diese Wärme wird bei herkömmlichen Wäschetrocknern entweder ungenutzt wieder in den Raum (Kondenstrockner) oder aber ins Freie (Ablufttrockner) abgeleitet.

Die neue Generation von Trocknern mit Wärmepumpentechnologie führt den Großteil der durch Kühlung entzogenen Energie wieder zurück, wodurch die Luft erneut aufgeheizt werden kann. Diese Methode sichert eine bestmögliche Verwertung der Energie und damit auch kräftige Einsparungen: Fast die Hälfte des zuvor benötigten Stroms lässt sich dadurch einsparen.

Bekannt ist diese Technologie schon länger. In der Vergangenheit waren allerdings nur hochpreisige Spitzenmodelle damit ausgestattet. Heute gibt es Wärmepumpentrockner schon deutlich günstiger (die günstigsten Modelle ab ca. 800 Euro), im Vergleich zu herkömmlichen Trocknern sind sie aber noch immer etwas teurer. Diese Mehrkosten sollen sich aber bald durch die damit möglichen Einsparungen rechnen. Wichtig: Die deutsche Stiftung Warentest hat die Wärmepumpen-Modelle gründlich geprüft und keine Kinderkrankheiten festgestellt.

Wirtschaftlich rechnet sich die Anschaffung vor allem dann sehr rasch, wenn ein altes Gerät ersetzt wird. Und im Rahmen der aktuellen Förderaktion können dann ab 1. April nochmals hundert Euro eingespart werden.

Förderaktion - So funktioniert es

  • Von 1. April bis 30. Juni 2010: Förderbare Waschmaschine und/oder Wäschetrockner kaufen. Welche Geräte dies sind, weist eine eigene Liste auf, die im Handel ersichtlich ist. Den letztgültigen Stand kann man auch auf der Homepage der UFH (Link siehe Infobox) einsehen.
  • Rückgabe des alten Gerätes: Die 100 Euro gibt es nur bei Austausch alter Geräte gegen neue. Die Förderung kann also nicht in Anspruch genommen werden, wenn man sich generell ein neues Gerät zulegen möchte – z. B. endlich auch einen Wäschetrockner. Alte Geräte können entweder direkt beim Händler oder aber bei einer Sammelstelle zurückgegeben werden. Übrigens: Ab einer Verkaufsfläche von 150 m² besteht eine Verpflichtung des Händlers zur 1:1-Rücknahme. Die Abgabe von Altelektrogeräten bei Sammelstellen ist kostenlos. Auf dem Antrag muss nur bestätigt werden, wie das Altgerät entsorgt wurde. Eine gesonderte Bestätigung (z. B. vom Händler oder der Sammelstelle) muss nicht beigelegt werden.
  • Antrag ausfüllen: Antragsformulare liegen im Fachhandel auf, können aber auch im Internet (siehe Infobox) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Antrag kann dann entweder mit der Rechnung per Post oder per Fax an die UFH geschickt werden, oder online. Achtung: Bei Online-Zusendung muss die Rechnung als .jpg, .pdf oder Ähnliches beigefügt werden. Der Einsendeschluss ist Ende Juni.
  • Antragsprüfung: Der Antrag wird dann vom UFH geprüft, was ca. vier Wochen dauern kann. Bei positiver Erledigung wird das Geld direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Was du sonst noch wissen solltest…
Die Förderung ist gerätebezogen. Das heißt, bei Austausch mehrerer Geräte, die in die Förderung fallen, gibt es auch die 100 Euro Trennungsprämie mehrmals. Allerdings muss für jedes Gerät ein eigener Antrag ausgefüllt und eingereicht werden. Voraussetzung für die Trennungsprämie von 100 Euro ist ein Wohnsitz in Österreich, an dem das neue Gerät auch zum Einsatz kommt. Der Ort des Kaufs selbst (z. B. Internet) ist nicht relevant.

Hat man das alte Gerät bereits vor Monaten entsorgt und sich noch kein neues gekauft, kann die 100-Euro-Trennungsprämie leider nicht in Anspruch genommen werden. Entsorgung und Neukauf müssen in direktem Zusammenhang stehen.

Im Zuge der Förderaktion bieten einige Hersteller/Institutionen auch nochmals „Draufgabe-Zuckerln“ an. So z. B. nochmals 100-Euro-Bonus/Prämien. Die UFH-Trennungsprämie kann unabhängig von derartigen sonstigen Draufgaben beantragt werden – sie steht mit diesen in keinerlei Zusammenhang.

Das Förderbudget beträgt zwei Millionen Euro. Die offizielle Vergabefrist dauert bis 30. Juni. Ist das Budget aber schon vorher erschöpft, gibt es leider nichts mehr. Der aktuelle Vergabestand kann ebenfalls im Internet auf einem eigenen Prämienticker jederzeit abgerufen werden.

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