Gerichts-Entscheidung

Nach Abgasskandal: Steirer bekommt Geld zurück

Steiermark
03.05.2019 07:30

Wo andere Gerichte sich nicht recht drübertrauen, dort hat das Zivilgericht in Leoben jetzt eine klare Linie gezogen: Im Verfahren rund um den Abgasskandal muss ein VW-Händler nun den vollen Ankaufspreis des Pkw rückerstatten. Aber nicht nur das, auch andere Kosten werden dem Käufer eines VW Touran gutgeschrieben.

2015 wurde der VW-Abgasskandal durch Medienberichte öffentlich – etliche Kunden erhielten die Nachricht, ihr Auto nachrüsten zu müssen. In Folge beschlossen viele von ihnen, den Konzern zu klagen, etliche schlossen sich einer Sammelklage des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) an.

Käufer kriegt seine 27.000 Euro wieder
Im Fall eines betroffenen Steirers, der beim Zivilgericht Leoben Einzelklage eingereicht hatte, ist die Sache nun gut ausgegangen. Sehr gut sogar: 27.000 Euro bezahlte der Mann im Jahr 2014 für seinen neuen VW Touran. Nun bekommt er den Kaufpreis retour, vorausgesetzt, er gibt den Wagen zurück. 7344 Euro Benützerentgelt werden zwar abgezogen. Vier Prozent jährliche Zinsen, errechnet aus dem Kaufpreis, wurden dem Mann vom Leobner Zivilgericht zusätzlich zugesprochen.

Diese Entscheidung ist für seinen Anwalt Michael Poduschka richtungsweisend, vor allem das Nutzungsentgelt betreffend. Laut VW sei hier nämlich ein Abzug vorzunehmen, der sich nach dem Händlereinkaufspreis und dem Zeitpunkt der Rückgabe orientiert.

Michael Poduschka forderte eine Berechnung auf Basis der gefahrenen Kilometer. Auch diesem Anspruch ist die Richterin in Leoben gefolgt, sie wendete ein bereits erfolgtes Urteil des Oberlandesgerichts Graz an, welches die „lineare Berechnungsmethode“ empfiehlt.

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