NS-Prozess in Aachen

Lebenslange Haft für 88-jährigen Ex-SS-Mann

Ausland
23.03.2010 09:46
In einem der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse hat das deutsche Landgericht Aachen am Dienstag einen 88-jährigen früheren SS-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Heinrich Boere hatte sich in dem Verfahren wegen dreier Morde in den Niederlanden verantworten müssen und gestanden, 1944 als Mitglied eines SS-Sonderkommandos drei Zivilisten erschossen zu haben - sich aber auf einen Befehlsnotstand berufen.

Bei Befehlsverweigerung habe ihm die Todesstrafe oder die Einlieferung in ein Konzentrationslager gedroht, meinte Boere. Der Vorsitzende Richter wiederum erklärte dazu: "Es waren Morde, die an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten waren - außerhalb der Anständigkeit eines jeden Soldaten."

Als Spion im Widerstand Landsleute verraten
Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslange Freiheitsstrafe plädiert hatte. Boere, Sohn einer Deutschen und eines Holländers, sei ein überzeugter Nazi gewesen und habe als Spion im Widerstand Landsleute ans Messer geliefert. Boere hatte die 19 Prozesstage im Rollstuhl sitzend verfolgt und so gut wie nichts selbst gesagt.

Fälle zählen zu den "Silbertannen-Morden"
Die drei Morde zählen zu den mindestens 54 sogenannten "Silbertannen-Morden", die das "Sonderkommando Feldmejer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" während des Zweiten Weltkriegs verübte. Opfer dieser Verbrechen wurden Niederländer, die von den Nazis als antideutsch gesonnen angesehen wurden.

Nach Flucht unbehelligt in Deutschland gelebt
Wegen der Morde hatte ein Sondergericht in Amsterdam Boere 1949 in Abwesenheit zum Tod verurteilt, die Strafe wurde im Nachhinein in lebenslänglich umgewandelt. Zuvor war dem SS-Mann die Flucht aus niederländischer Haft gelungen. Er tauchte zunächst in den Niederlanden unter und kehrte später nach Deutschland zurück, wo er unbehelligt blieb - unter anderem, weil offenbar die Kooperation zwischen der niederländischen und der damals jungen bundesdeutschen Justiz nicht funktionierte.

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