Teilbedingte Haft

„Rocky“ von eigenem Herrl gewürgt und getötet

Salzburg
29.04.2019 16:57

Ein 29-Jähriger ist am Montag bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Tierquälerei und schwerer Nötigung zu 20 Monaten teilbedingter Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Salzburger soll im Oktober 2017 seinen Hund „Rocky“ mit Messerstichen getötet und seine damalige Freundin mit dem Umbringen bedroht haben. 

Freigesprochen wurde der Angeklagte hingegen von dem Stalking-Vorwurf, er habe im Jahr 2018 eine andere Freundin beharrlich verfolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung dazu ab.

Die nunmehrige Ex-Freundin hat den Beschuldigten belastet. Sie sagte am ersten Prozesstag im März zu Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, der Mann habe den Schäferhund zunächst mit einer Trainingsleine gewürgt. Dann habe er ununterbrochen mit einem Messer auf „Rocky“ eingestochen - in die Brust und in den Bauch. Vor der Tat habe er zu ihr gesagt, sie solle die „Goschn“ halten, sonst werde entweder sie oder „Rocky“ sterben, schilderte die Zeugin.

Der Salzburger hatte allerdings die Tötung des Hundes und auch die Nötigung bestritten. Er habe den Hund verschenkt, weil er selbst zu wenig Zeit für das Tier gehabt habe, erklärte er. „Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass ‘Rocky‘ zuerst von dem Angeklagten gewürgt und dann erstochen wurde“, erklärte Gerichtssprecher Peter Egger. Strafbestimmend sei die „schwere Nötigung“ zum Nachteil der Ex-Freundin gewesen. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

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