Prozess hat begonnen

75-Jährige starb nach falsch dosiertem Medikament

Steiermark
29.04.2019 15:36

Eine Diplompflegerin ist am Montag wegen fahrlässiger Tötung in Feldbach vor Gericht gestanden. Sie soll in einem Pflegeheim auf einer Medikamentenliste die Dosierung eines Rheumamittels nicht richtig eingetragen haben. Eine 75-Jährige starb daraufhin im Juli 2018. Die 49-Jährige fühlte sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.

Eigentlich hätte auch die Hausärztin der Verstorbenen im Bezirksgericht erscheinen sollen, doch diese hatte sich krank gemeldet. Also wurde zunächst nur der Fall der Diplompflegerin verhandelt, die die Tabletten in einem südsteirischen Pflegeheim eingeteilt hatte. Sie hatte die Medikamentenliste gemäß dem Arztbrief in den Computer eingetragen.

In der ersten Liste soll noch die wöchentliche Gabe des Rheumamittels Methotrexat verzeichnet gewesen sein. Diese Liste wurde von der Hausärztin der Patientin abgezeichnet. Als die gestempelte und unterschriebene Liste zurück zur Pflegerin kam, stimmte sie angeblich noch.

Warum das eine Woche später - bei der nächsten Medikamenteneinteilung - nicht mehr der Fall war, ließ sich nicht genau klären. Nach Angaben der Beschuldigten lag es an einem Eintrag, der zwar im Computer, nicht aber am Ausdruck zu sehen war.

„Das habe ich mir nicht gemerkt“
Die Richterin wollte wissen, wieso der Angeklagten nicht aufgefallen war, dass sie das bekannte Rheumamittel in der ersten Woche wöchentlich, dann täglich eingeteilt hatte. „Ich nehme Einteilungen für 28 Patienten vor, das habe ich mir nicht gemerkt“, rechtfertigte sich die 49-Jährige. Mit dem Mittel Methotrexat habe sie außerdem keine Erfahrung, betonte die Pflegerin.

Noch einige Fragen offen
Die Richterin am Bezirksgericht Feldbach befand, dass noch mehrere Fragen offen wären. Es sei zu klären, ob man an den körperlichen Veränderungen der Patientin nicht früher auf die Fehldosierung aufmerksam hätte werden müssen. Ein Gutachten eines Facharztes für innere Medizin wurde daher in Auftrag geben. Außerdem soll noch überprüft werden, wie das Computerprogramm des Pflegeheims für die Medikamentenzuteilung genau funktioniert.

Beim nächsten Termin, der noch nicht festgelegt wurde, soll außerdem auch die zweite Angeklagte erscheinen und befragt werden.

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