Viel Arbeit hatte Josef Umathum aus Frauenkirchen in seine neueste Weinkreation aus der alten pannonischen Rebsorte „Lindenblättriger“ gesteckt. Und damit seine Kunden auch wissen, was sie trinken, vermerkte der Winzer einige Infos auf den insgesamt 300 abgefüllten Flaschen. Ein Fehler, wie sich herausstellte: Denn laut österreichischem Gesetz darf bei Tafelwein kein Hinweis auf Rebsorte, Jahrgang und Ursprung auf dem Etikett stehen.
Schwarzer Stift statt Umetikettierung
Die Folge: Die Behörden zogen die Flaschen aus dem Verkehr. "Um sie verkaufen zu dürfen, hätte ich das Etikett tauschen müssen. Das kam aber nicht in Frage", so Umathum. Stattdessen nahm der Winzer einen schwarzen Stift zur Hand und strich die unzulässigen Bezeichnungen einfach weg. "Dadurch kommt jetzt auch die 'Zensur' bei der Weinflaschen-Etikettierung besser zum Ausdruck", schmunzelt der Experte.
Über die Bürokratie ist der Winzer trotz des letztendlich gelungenen "Werbegags" dennoch verärgert: "Wein mit 30 Prozent Wasser versetzt, darf im EU-Raum völlig legal verkauft werden. Aber bei der Kennzeichnung von bodenständigem Tropfen werden einem Steine in den Weg gelegt."
von Tina Blaukovics, Kronen Zeitung
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