Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes lautet das Urteil gegen einen 19-Jährigen, der im September 2018 zwei 16 Jahre alte Mitschüler nach Schulschluss mit einem Messer attackiert und lebensbedrohlich verletzt hatte. Der Bluttat war ein Streit vorausgegangen, der Angeklagte bat am Freitag vor Gericht um Entschuldigung für die Tat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Ich wollte niemanden umbringen“, hatte der 19-Jährige bereits am ersten Prozesstag am Mittwoch vor dem Geschworenengericht erklärt. Noch während des Unterrichts sei es zu einem Streit unter den Schülern gekommen, weil ihm ein Mitschüler einen Klaps auf den Hinterkopf verpasst habe. Er sei davon ausgegangen, dass dies der 16-Jährige gewesen sei, den er nach Schulschluss vor dem Gebäude der Berufsschule Absam attackierte. „Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen, ich wollte ihm wehtun. Über die Folgen habe ich nicht nachgedacht“, erklärte der Beschuldigte. Wie sich später herausstellen sollte, war der 16-Jährige an dem Streit jedoch überhaupt nicht beteiligt.
„Wollte ihn nicht verletzen“
Ein 20 Zentimeter langes Klappmesser, die Tatwaffe, habe er zur Selbstverteidigung bei sich gehabt, so der Angeklagte. Damit stach er zunächst dem Mitschüler in den Hals. Wie sich später herausstellen sollte, war der 16-Jährige an dem Streit überhaupt nicht beteiligt. Als dann der zweite Gleichaltrige einschritt und ihn von hinten festhalten wollte, habe er mit dem Messer, das er noch immer in der Hand hatte, ausgeschlagen und dabei den Burschen getroffen. „Ich wollte ihn aber nicht verletzen“, sagte der 19-Jährige. Das Opfer erlitt schwerste Stichverletzungen im Gesicht und in der Brust.
„Habe mich so dafür geschämt, was ich getan habe“
Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 19-Jährigen in einem Gutachten eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Sie kam zu dem Schluss, dass er zum Tatzeitpunkt dennoch zurechnungsfähig war. Der Angeklagte bat in seinem Schlusswort vor Gericht die Opfer und deren Familien um Entschuldigung. „Ich wollte mich am Mittwoch (am ersten Prozesstag, Anm.) schon entschuldigen. Ich habe mich dann aber so dafür geschämt, was ich getan habe, dass ich mich nicht entschuldigen konnte“, meinte der 19-Jährige.
Beim ersten Opfer entschieden die Geschworenen nach mehrstündiger Beratung mit sechs zu zwei Stimmen, dass der Angeklagte des versuchten Mordes schuldig sei. Beim zweiten Opfer urteilten die Laienrichter einstimmig auf schwere Körperverletzung. Der 19-Jährige muss an die beiden Opfer zudem 6000 bzw. 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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