Gleichstellung mit Rad

Nationalrat beschloss neue Regeln für E-Scooter

Elektronik
26.04.2019 08:06

Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung hat der Nationalrat am Donnerstag E-Scooter mit Fahrrädern gleichgestellt. Fahrer haben damit die gleichen Rechte und Pflichten.

Das beinhalten die Regelungen, die mit Juni 2019 in Kraft treten:

  • Roller gelten (wie bisher) als Fahrräder. Daher sind die gleichen Verhaltensregeln wie für Radfahrer zu beachten. Etwa beim Alkolimit oder beim Abstellen der Fahrzeuge.
  • Elektrisch betriebene Roller müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, mit Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien (vorne weiß, hinten rot, zur Seite gelb) sowie bei Dunkelheit mit weißem Licht nach vorne und rotem Rücklicht ausgerüstet sein.
  • Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten. Einzige Ausnahme: wenn die Behörde das in diesem Abschnitt ausdrücklich gestattet.
  • Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Radfahrausweises haben, dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (Ausnahme sind Wohnstraßen) nur unter Aufsicht einer Person unterwegs sein, die älter als 16 Jahre ist.
  • Für elektrisch betriebene Klein- und Miniroller, die schneller als 25 km/h sind, gilt ein Benützungsverbot auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Alle, die langsamer als 25 km/h sind, dürfen dort fahren, wo auch Radfahren erlaubt ist.
  • Mit Lastenfahrrädern (und Lastenscootern, sofern es das gibt), die ausschließlich zur Beförderung von Gütern verwendet werden, können auch Ladezonen mit der Beschilderung „ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen“ benutzt werden

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, und krone.at

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