Revision abgelehnt

Jetzt fix: Schlecker-Kinder müssen ins Gefängnis

Ausland
25.04.2019 13:54

Die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker müssen ins Gefängnis. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen von Meike und Lars Schlecker gegen ihre Ende 2017 ergangene Verurteilung unter anderem wegen Untreue, vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung als überwiegend unbegründet zurück. Beide müssen nach dem nun rechtskräftigen Urteil für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof reduzierte mit dem Beschluss lediglich das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Die Reduzierung betraf eine vom Stuttgarter Landgericht verhängte Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe ihres Vaters zum vorsätzlichen Bankrott.

Gefängnisstrafe besonders hart für Schlecker-Tochter
Wann der Haftantritt erfolgt, ist laut „Bild“ noch nicht klar. Staatsanwalt Heiner Römhild sagte zur Zeitung: „Jetzt werden die rechtskräftig Verurteilten geladen.“ Besonders hart trifft die Gefängnisstrafe Meike Schlecker - sie hat zwei Kinder. Das Frauengefängnis Gotteszell in Schwäbisch-Gmünd, ein ehemaliges Dominikanerinnenkloster, in dem Schlecker laut „Bild“ einsitzen dürfte, hat zwar eine Mutter-Kind-Abteilung, nimmt aber nur Nachwuchs bis drei Jahre.

Firmenpatriarch Anton Schlecker hatte seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ohne Rechtsmittel akzeptiert.

Strafrechlichte Aufarbeitung der Insolvenz damit abgeschlossen
Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Als Folge der Pleite des lange den deutschen Drogeriemarkt dominierenden Unternehmens hatten Tausende Verkäuferinnen ihren Job verloren.

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