Hohe Strafen drohen

Mit der Drohne auf Urlaub: Das müssen Sie beachten

Elektronik
07.06.2019 06:31

Hier ein Selfie, dort eine Sehenswürdigkeit oder eine Landschaft - Erinnerungsfotos gehören zum Urlaub einfach dazu. Allerdings hat sich in den letzten Jahren ein nicht ungefährlicher Foto-Trend etabliert: „Aerial photos“, also Bilder aus hohen Lüften, die meistens mit Foto-Drohnen gemacht werden, sind aktuell der absolute Renner unter Österreichs Urlaubern. Doch nicht in jedem Land ist es erlaubt, die technischen Geräte für atemberaubende Reisefotos zu nutzen. Darauf sollten Sie unbedingt achten.

Wer sich dafür entscheidet, auf der nächsten Flugreise eine Drohne mitzunehmen, sollte bereits rechtzeitig vor Abflug mit der jeweiligen Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen, um die Vorschriften zu kennen. So kommt es nicht selten vor, dass die Drohne selbst im Koffer transportiert werden kann, der Akku des Geräts jedoch ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden darf, wie die Reisesuchmaschine checkfelix.com in einer Aussendung mitteilt.

Denn die Fluggesellschaft muss nicht nur einzelne Passagiere kontrollieren, sondern auch darauf achten, dass nicht mehr als 20 Batterien unter 100WH an Bord sind. Das schreibt eine Richtlinie der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung vor.

Der Flugplatz muss gut ausgewählt sein
An der Zieldestination angekommen, muss man die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennen, um sorgenfrei Urlaubsfotos mit einer Drohne machen zu können. Grundsätzlich gilt, dass man den Datenschutz und die Privatsphäre anderer Urlauber, aber vor allem auch Einheimischer beachten muss.

Daraus folgt: Lieber keine Fotos über Menschenmengen oder Privathäusern machen. Was Touristen jedenfalls unterlassen sollten, sind Flüge in der Nähe von Regierungsgebäuden, Flughäfen, Kraftwerken oder der Polizei bzw. dem Militär.

Genehmigung notwendig?
In einigen Ländern ist es notwendig, eine Fluggenehmigung für handelsübliche Drohnen für den privaten Gebrauch einzuholen. Das kann einige Tage oder sogar Wochen in Anspruch nehmen, weshalb man besser rechtzeitig darum ansuchen sollte. Eine Genehmigung schützt jedoch nicht zur Gänze, es gibt vereinzelt Zonen, wo absolutes Flugverbot gilt, in denen man auch mit Drohnen-Genehmigung nicht abheben darf.

„Die Gesetze sind in jedem Land so unterschiedlich, dass man sich einfach wirklich rechtzeitig informieren muss, was erlaubt ist und was nicht. Schlussendlich möchte man ja keine bösen Überraschungen im Urlaub erleben. Die Website des ÖAMTC bietet zum Beispiel eine wirklich gute Übersicht für Österreichs Reisende“, erläutert John-Lee Saez, Regional Director bei checkfelix.com.

Bei Nichtbeachtung von Gesetzen und Vorschriften drohen weltweit hohe Strafen. In manchen Ländern riskiert man zum Beispiel bis zu 30 Jahre Haft oder es können Bußgelder von bis zu 185.000 Euro anfallen, wenn man die Regeln missachtet. Beschlagnahmungen stehen ebenfalls an der Tagesordnung.

Bestimmungen in einzelnen Ländern
Spanien: Es muss eine feuerfeste Plakette mit Namen, Adresse, Seriennummer und Typ an der Drohne angebracht sein. Der Mindestabstand zu Flughäfen beträgt acht Kilometer, die maximale Flughöhe 120 Meter. Drohnen bis 250 Gramm dürfen bis 20 Metern Höhe auch im Stadtgebiet fliegen, solange keine Menschen oder Gegenstände gefährdet werden.

Italien: Für den privaten Gebrauch ist in Italien keine Genehmigung der Luftfahrtbehörde notwendig. Der Drohnen-Pilot darf maximal 70 Meter hoch und in 200 Metern Entfernung fliegen.

Kroatien: Fliegen ist ausschließlich über unbebauten und unbesiedelten Gebieten erlaubt. In jedem Fall muss man sich im Vorhinein eine (kostenlose) Genehmigung der Croatian Civil Aviation Agency einholen.

Deutschland: Jede Drohne über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das bedeutet, es muss eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Drohnen-Besitzers angebracht sein. Für Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm benötigt man einen Flugkenntnisnachweis. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter.

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