Mordversuch-Prozess

Steirer ging auf Unfallhelfer los: „Bring dich um“

Steiermark
24.04.2019 12:29

Ein 24-jähriger Steirer ist am Mittwoch wegen versuchten Mordes im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat gestanden. Der Mann hatte nach einem Autounfall im Vorjahr einen Helfer derart zusammengeschlagen, dass dieser schwere innere Blutungen erlitt. Der Angeklagte wurde (nicht rechtskräftig) zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

„In Ihrem Strafregister findet sich das halbe Strafgesetzbuch“, meinte Richter Helmut Wlasak gleich zu Beginn. Vom gestohlenen Kaugummiautomaten, herausgerissenen Zeitungsständern über einen manipulierten Stromzähler bis zu tätlichen Angriffen auf Vater und Freundin findet sich bei den Vorstrafen des 24-Jährigen alles. Seit einem Bandscheibenvorfall mit 17 habe sein Mandant ein Drogenproblem, erläuterte der Verteidiger.

„Ich bring dich um, du Krüppel“
Am 15. November 2018 hatte der Steirer einen Autounfall. Ein Anrainer hörte den Knall, sprang ins Auto und fuhr zur Unfallstelle. Als er dem Verunglückten helfen wollte, schlug dieser ihn brutal zusammen - laut Staatsanwalt überlebte der Helfer nur, weil er sofort in ärztliche Behandlung kam.

„Ich bring‘ dich um, du Krüppel, ich erschlag dich, ich lösch‘ dich aus“, soll der 24-Jährige geschrien haben, während er auf das überraschte Opfer eindrosch. „Es gibt in diesem Fall überhaupt kein Motiv“, betonte der Ankläger.

Angeklagter wollte keine Poliezi
Der Angeklagte erzählte, er habe Streit mit seiner Freundin gehabt, sich betrunken und wollte Selbstmord begehen. „Das Leben ist mir sinnlos vorgekommen“, erklärte er. Er fuhr gegen ein Brückengeländer, kam aber mit leichten Verletzungen davon.

Zum Helfer sagte er, er wolle keine Polizei. Doch dieser hatte bereits telefoniert - das brachte den 24-Jährigen zum Ausrasten. „Der ist hilfsbereit und kriegt eine auf die Nuss“, bemerkte Richter Wlasak.

Zweifel an Selbstmord-Version
Aufgrund der Unfallfoto bezweifelte der Richter die Selbstmord-Version. „Könnte es sein, dass Sie einfach aus der Kurve gekommen sind und das Brückengeländer gestreift haben?“, fragte Wlasak. Polizei wollte er keine, weil er „alles vertuschen“ wollte, so der 24-Jährige. „Was denn?“, hakte der Vorsitzende nach. „Den Selbstmordversuch“. „Oder dass Sie schon wieder wo betrunken hineingefahren sind?“, mutmaßte einer der beisitzenden Richter.

„Ich habe mich nachher selbst in die Nervenklinik eingewiesen“, gab der Angeklagte an. „Warum?“, fragte der Richter. „Weil ich nicht mehr so weiter machen wollte.“ Warum er dann nicht zur Polizei gefahren sei, interessierte den Vorsitzenden. Das passierte erst am nächsten Tag „da war dann nichts mehr mit Alkohol und Drogen“, bemerkte der Richter.

Mit Stange traktiert
Als erster Zeuge wurde jener 45-Jährige gehört, der bei seinem Versuch, einem Unfallopfer zu helfen, schwerste Verletzungen erlitten hatte. Nach seinen Angaben schlug der Angeklagte nicht nur mit Fäusten auf ihn ein, sondern traktierte ihn auch mit einer Art Stange. Die Folge waren unter anderem ein Leber- und ein Kopfhämatom sowie zahlreiche kleinere Wunden.

„Habe starken Alkoholgeruch bemerkt“
Der Berufskraftfahrer, der 22 Jahre bei der Feuerwehr war, hatte keine Sekunde gezögert zu helfen. Er war zuhause und hörte einen lauten Knall, dann sah er ein Auto auf der Brücke. Er sprang in seinen Wagen, fuhr die kurze Strecke zur Unfallstelle und wollte helfen. Doch der Lenker des Wagens stieg aus, zog sich seine Kapuze über den Kopf und rannte weg. „Ich habe starken Alkoholgeruch bemerkt und zu ihm gesagt, er soll sitzen blieben, er ist ja verletzt“, schilderte der Zeuge.

Nach Schlag auf Kopf wurde es finster
Doch der Beschuldigte hörte nicht auf ihn und wollte verschwinden. Dann kam er zurück und wollte die Sache ohne Polizei regeln. Als er hörte, dass Rettung und Polizei schon verständigt waren, rastete er aus. „Ich habe einen Schlag auf den Kopf bekommen und dann ist es finster geworden“, beschrieb es der Mann. Als er wieder zu sich kam, lag er am Boden, der Angeklagte war über ihm und schlug mit der Faust auf ihn ein. Es gelang ihm zu flüchten, doch der 24-Jährige erwischte ihn wieder und „hat mich mit totschlagen, umbringen und abstechen bedroht“.

Er habe „Todesangst“ gehabt und „gedacht, ich muss nur schauen, dass ich wegkomme. Meine Meinung war, er wollte mir das Licht ausblasen.“

„Jetzt bist du hin“
Er habe den Angreifer am Hals gepackt, als dieser schrie, aber wieder losgelassen. Der Angeklagte sei zum Auto gegangen und habe etwas herausgenommen. „Jetzt bist du hin“, soll er dem Zeugen gesagt haben, ehe er zuschlug. Von einer Stange oder einem ähnlichen Gegenstand wollte der Beschuldigte bei der Verhandlung allerdings nichts wissen, er will nur mit den Fäusten zugeschlagen haben.

Der 45-Jährige lag eine Woche auf der Intensivstation, drei weitere Wochen im Spital und war vier Wochen in häuslicher Pflege. Für die Schmerzen möchte er 15.000 Euro, die ihm der Angeklagte auch zusicherte. 2500 Euro wechselten im Gericht sofort den Besitzer.

Zwölf Jahre Haft
Das Urteil am Abend: Die Geschworenen befanden den rabiaten Steirer mit 8:0 Stimmen für schuldig des versuchten Mordes. Die Haftstrafe - ohne die widerrufenen Bewährungsstrafen - beträgt zwölf Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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