Landesgericht Linz:

Sieben Monate Haft für aggressiven Polizisten

Oberösterreich
24.04.2019 12:04

Ein Polizist, der betrunken Kollegen beleidigt und bedroht haben soll, hat am Mittwoch im Landesgericht Linz sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu je 50 Euro ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann hatte sein Verhalten zugegeben, bedauert und auf berufliche Probleme, über die er nicht reden könne, geschoben.

Der 55-Jährige hatte es am 19. Oktober vergangenen Jahres mit zwei Kollegen zu tun bekommen. Die Uniformierten waren gerufen worden, weil ein „offenkundig Alkoholisierter“ versuche, sein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Dabei habe er laut Anklage versucht die Beamten daran zu hindern, seine Identität festzustellen. Er sei ohnehin ein Kollege, gab er demnach an.

„Ich hau‘ euch eine in die Goschn“
Als bei ihm eine Personendurchsuchung vorgenommen wurde, soll er gesagt haben: „Wenn das so ist, greife ich zur Puffn. Vielleicht führe ich ja auch eine bei mir.“ Während einer der Beamten daraufhin sein Fahrzeug durchsuchte - Waffe wurde keine gefunden - soll er vorgeschlagen haben, einen „Deal“ zu machen. Darauf gingen die Beamten aber nicht ein. Sie überstellten ihn ins Polizeianhaltezentrum. Dort soll er den beiden gedroht haben, ihnen „eine in die Goschn“ zu hauen, wenn er sie wiedersehe und „keine Achter (Handschellen; Anm.) mehr“ oben habe.

„Es tut mir leid“
„Es tut mir furchtbar leid, dass das passiert ist“, sagte der Angeklagte, der seit 36 Jahren bei der Polizei und unbescholten war, vor Gericht. Er bekannte sich schuldig, auch wenn er sich nicht mehr an jedes Detail erinnern könne. Als Grund für sein Verhalten nannte er - zusätzlich zu privaten und gesundheitlichen Problemen - Schwierigkeiten in der Arbeit. Deswegen habe er sich an jenem Tag nach dem Dienst zwei Flaschen Wodka gekauft und sich „angesoffen“.

Angeklagter wollte Ausschluss der Öffentlichkeit erreichen
Um welche dienstlichen Probleme es sich handle, wollte er auch auf Nachfrage von Richter Clemens Hödlmoser nicht näher ausführen. Dem Angeklagten Vorfall sei ein Geschehnis vorangegangen, „wo das Vertrauensverhältnis des Angeklagten zu seinem Vorgesetzten und der Exekutive massiv erschüttert wurde“, erklärte sein Verteidiger. Es würde das berufliche Fortkommen seines Mandanten gefährden, wenn er davon erzählen würde. Der Anwalt hatte zu Verhandlungsbeginn versucht, einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu erreichen, das hatte das Schöffengericht aber abgelehnt.

Schuldig gesprochen
Das Gericht sprach den Mann wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Amtsmissbrauchs als Bestimmungstäter und gefährlicher Drohung schuldig. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren blieb man im unteren Bereich. Die Haftstrafe wurde zwar bedingt nachgesehen, aus generalpräventiven Gründen wurde aber eine unbedingte Geldstrafe als nötig erachtet. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele