Neues Gesetz geplant

Tote Steirer sollen rascher abgeholt werden

Steiermark
23.04.2019 17:10

Ein geliebter Angehöriger stirbt - und dann findet sich lange kein Arzt für die Totenbeschau, die Abholung des Leichnams verzögert sich. Eine schreckliche Vorstellung, die für einige Steirer zuletzt Realität wurde, denn das neue Ärzte-Bereitschaftsmodell sorgt für Verunsicherung. Nun ist eine Gesetzesänderung eingeleitet.

Seit 1. April gilt das neue, freiwillige Modell für die Bereitschaftsdienste in der Steiermark. Von Anfang an gab es auch Unsicherheiten, was die Totenbeschau betrifft.

Verzögerungen sind aber ein „unzumutbarer Zustand“, so das Gesundheitsressort des Landes. Man stellt klar: Die amtliche Totenbeschau wird weiter von jenen dazu berechtigten Ärzten durchgeführt, mit denen Gemeinden Verträge abgeschlossen haben. Daran hat sich - wie teilweise falsch angenommen - nichts geändert.

Neues Gesetz bis zum Sommer
Um die Lage zu entspannen, soll aber noch vor dem Sommer eine Novelle des Leichenbestattungsgesetzes eingeleitet werden. Danach soll jeder Spitals- und niedergelassene Arzt, der zur Berufsausübung berechtigt ist, eine Todesfeststellung durchführen können, damit die Leiche vom Sterbeort weggebracht werden kann. Das ist bisher Notärzten vorbehalten.

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