"Meine Kleine hat so gehustet. Trotzdem hat er neben ihr geraucht." Das hat die Rumänin, die seit Jahren im Lavanttal lebt und arbeitet, erzürnt. Der Wortwechsel eskalierte. "Er schlug mich, hat mich und das Kind respektlos behandelt." Also griff sie nach einem langen Küchenmesser und stach zu.
"Eine liebe Person"
Das Opfer hatte Glück – es überlebte, und sagt später über die Täterin: "Eine liebe Person. Dass sie so auszucken kann!" Die Bandbreite für die juristische Beurteilung eines Messerstichs ist groß: vom Mordversuch über versuchten Totschlag bis hin zur absichtlich schweren Körperverletzung, wie sie Richterin Sabine Rossmann in diesem Fall letztlich angenommen hat. Das eine Jahr Haft ist dem Staatsanwalt aber zu wenig - er hat Berufung und Nichtigkeit angemeldet.
von Kerstin Wassermann ("Kärntner Krone") und kaerntnerkrone.at
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