Pächter vs. Stift

Ehepaar reicht Klage gegen Stift Klosterneuburg ein

Niederösterreich
19.03.2010 14:16
In dem seit Jahren schwelenden Streit zwischen dem Chorherrenstift Klosterneuburg und Hunderten seiner Grundstückspächter in Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) ist ein betroffenes Ehepaar nun vor Gericht gegangen: Es habe in den 70er-Jahren mündliche Kaufzusagen bezüglich eines Pachtgrundes gegeben, das Stift bestreitet dies. Das Paar reichte am Bezirksgericht Korneuburg eine Feststellungsklage ein, am Dienstag fand der erste Verhandlungstermin statt.

Das Ehepaar möchte gemeinsam mit dem Langenzersdorfer Pächterverein ein Exempel statuieren und die analoge Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes auf die Pachtverträge erwirken. Das Stift Klosterneuburg glaubt nicht, dass dies juristisch möglich ist, möchte das laufende Verfahren aber nicht kommentieren. Man habe zu einem Gespräch für eine außergerichtliche Einigung eingeladen, sagte Stiftssprecher Peter Schubert.

Ehepaar: Grundstückskauf wurde zugesagt
Der Hintergrund: Das Paar hatte 1970 einen Grund gemietet und ein Haus darauf errichtet. Damals soll es mündliche Zusagen gegeben haben, dass Partner und Nachkommen berechtigt sein werden, zu gleichen Bedingungen in das Bestandsverhältnis einzutreten bzw. bei Erreichen des Pensionsalters die Möglichkeit zum Grundstückskauf zu haben.

Verträge "in gutem Glauben" abgeschlossen
In den 1990er-Jahren wurde vom Konvent aber ein Kaufverbot erlassen. Das Stift achte aus wirtschaftlichen Gründen darauf, dass der Wert der in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke gleichbleibt, erklärte Schubert. Gründe zu veräußern wäre daher ein "irrsinniger Verwaltungsaufwand", weil man dafür an anderen Orten neue erwerben müsste. Es habe außerdem "nie definitive Kaufzusagen" gegeben. Laut dem Pächterverein wollen 50 Zeugen vor Gericht aber etwas anderes aussagen. Man habe die Verträge nur im guten Glauben, dass man das Grundstück eines Tages erwerben könne, abgeschlossen.

Stift: Grundstücke weit unter Wert verpachtet
Nachdem das Ehepaar den Grund nicht kaufen kann, möchte es ihn an den Sohn weitergeben. In diesem Fall verlangt das Stift aber eine Anhebung der Pachtgebühr, die die Betroffenen nicht hinnehmen wollen. Eine Sonderregelung mit der Anhebung um den Index habe es bei der Weitergabe an Erben immer schon gegeben, so der Stiftssprecher. Der Pachtzins am freien Markt würde normalerweise vier bis fünf Prozent vom Wert des Grundstücks betragen, bei Stiftsgründen seien es maximal drei Prozent. Viele Gründe seien aber für noch viel weniger - also weit unter ihrem Wert - verpachtet worden. "Dass man das auf Dauer wirtschaftlich gesehen nicht so weiterführen kann, ist klar", stellte Schubert fest.

Die Vorwürfe, die der Pächterverein gegenüber den Chorherren erhebt - neben nicht eingehaltenen Kaufzusagen auch der Eingriff in bestehende Verträge und mangelnde Gesprächsbereitschaft - sind für das Stift "eigentlich unverständlich". Man habe immer großzügige Verträge gewährt, den Leuten eine günstige Möglichkeit für ihr Eigenheim geboten und nie jemanden "hinausgeschmissen". Daran habe sich auch nichts geändert, meinte Schubert.

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