Die Nachricht, dass der mit der Vorbereitung für die Einsprüche und Anträge der Leitungsgegner betraute Richter des Verfassungsgerichtshofs im Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke sitzt, hat hohe Wellen geschlagen. Zumindest der Anschein der Unabhängigkeit wird damit in Frage gestellt. Denn der Verbund, dessen hundertprozentige Tochter APG die Leitung bauen wird, ist nicht nur an dem Wiener Energiekonzern viertelbeteiligt, sondern es wurde auch ein Vertreter der Wiener in den Aufsichtsrat des Verbundes entsandt.
Der momentan zuständige Richter ist bereits seit 2009 im Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke und auch Universitätsprofessor. In einer seiner viele Arbeiten beschäftigt er sich als Mit-Autor im Jahr 2008 mit dem Thema „Möglichkeiten einer Verankerung der energiepolitischen Zielsetzung ’Versorgungssicherheit’ im österreichischen Elektrizitätsrecht“. Zur Versorgungssicherheit zählt für den Verbund auch die Stromautobahn quer durch Salzburg – das werden die Vertreter der APG nicht müde zu betonen.
Scharfe Kritik kommt weiterhin aus den Gemeinden, die eine Verkabelung unter der Erde als zeitgemäß sehen. Dagegen wehren sich die Projektbetreiber weiterhin vehement. Bei den topographischen Verhältnissen in Salzburg sei dies einfach nicht möglich.
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