FPÖ: „Kritik absurd“

Asylwerber: 8 Bundesländer gegen 1,50 € pro Stunde

Österreich
18.04.2019 17:45

Die Kritik an den Plänen des Innenministeriums, den Stundenlohn für gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern einheitlich auf 1,50 Euro zu senken, reißt nicht ab. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich nun acht Bundesländer gegen die Verordnung aus. Die acht Länder, Niederösterreich ist als einziges nicht dabei, plädierten am Donnerstag für die Beibehaltung der bisherigen Praxis. „Es ist paradox: Der Innenminister will ein Problem lösen, das es gar nicht gibt. Wir verstehen nicht, wieso er ein funktionierendes System kaputt macht“, kritisierte Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Allein in der Bundeshauptstadt seien derzeit 400 Asylwerber gemeinnützig tätig, auch die anderen Bundesländer hätten gute Erfahrungen mit dem bisherigen Modell gemacht. Die Asylwerber gehen einer sinnvollen Tätigkeit nach, leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, lernen rascher Deutsch und werden bereits während des Asylverfahrens auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. „Diese Bundesregierung streicht Mittel für Deutschkurse und zerstört Anreize für gemeinnützige Tätigkeit, gleichzeitig beklagt sie die Zahl der Asylberechtigten in der Mindestsicherung. Das entbehrt jeglicher Logik“, so Hacker.

Auch der Städtebund meldete sich kritisch zu Wort. Die Kürzung brächte für die öffentliche Hand keine nennenswerten Einsparungen, sie wäre aber aus integrations- und arbeitsmarktpolitischer Sicht „kontraproduktiv“. Der Anerkennungsbetrag habe den Zweck, den Wert der geleisteten Tätigkeit für die Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Dies sei für das Selbstwertgefühlt der Menschen wichtig und motiviere Asylwerber sich für die Gemeinschaft zu betätigen.

FPÖ findet Kritik „fernab von jeder Sachlichkeit“
Die FPÖ findet die Kritik an der Kürzung des Stundenlohns „absurd“ und „fernab von jeder Sachlichkeit“. „Hier wird nur versucht ein rationales Thema polemisch zu missbrauchen", meinte Klubobmann Johann Gudenus am Donnerstag. Seine Argumentation: Bei den Remunerantentätigkeiten handle es sich um gemeinnützige Arbeiten, für die ein Anerkennungsbeitrag vorgesehen ist. Es sei dies aber keine Erwerbstätigkeit zur Schaffung und Sicherstellung des Lebensunterhaltes.

Die Versorgung und Unterkunft, medizinische Leistungen, Bekleidung, der Schulbedarf bei schulpflichtigen Kindern und mehr, seien für Asylwerber bereits im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt. Man sei sich sehr wohl der „Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die bei uns Asyl beantragen, bewusst und daher ist deren Versorgung auch gewährleistet“, so Gudenus.

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