Blum verwies in der Presseaussendung auf das laufende Verfahren sowie seine Verschwiegenheitspflicht und lehnte eine weitere Stellungnahme ab. Die jüngsten Bescheide dürften aber einen Asylantrag erster Instanz der inzwischen 18-jährigen Arigona, ihrer Brüder im Alter von acht und zehn Jahren und ihrer Mutter betreffen. Dieser ist im November vergangenen Jahres mit einer umfangreichen Begründung abgelehnt worden.
Anwalt gibt nicht auf
Gegen die Ablehnung hat der Anwalt beim Asylgerichtshof Beschwerde eingelegt. Diese ist abgewiesen worden. Nun hat er Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Über den Antrag auf aufschiebende Wirkung - mit der eine Ausweisung vorerst ausgesetzt würde - werden die Höchstrichter frühestens nächste Woche, möglicherweise aber auch erst in einigen Wochen entscheiden, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Jedenfalls werde der VfGH so zügig wie möglich entscheiden.
Entscheidungen über eine aufschiebende Wirkung dauern üblicherweise am VfGH "wenige Tage bis mehrere Wochen". Dies hänge davon ab, ob z.B. Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Solche Anträge werden gerade in Asylfällen immer wieder gestellt, fallweise gewährt der VfGH auch die aufschiebende Wirkung. Der Antrag der Zogajs sei "einer von Tausenden", betonte Neuwirth - "und er wird auch genauso und nicht anders behandelt".
Zogajs "schockiert und verzweifelt"
Die Volkshilfe, die die kosovarische Familie betreut, zeigte sich in einer Presseaussendung bestürzt über die negative Entscheidung des Asylgerichtshofes. "Ich bin zutiefst betroffen, dass einer Familie, die so gut integriert ist, das Bleiberecht in unserem Land verwehrt wird", erklärte Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer. Die gesamte Familie Zogaj sei "schockiert und verzweifelt" und wolle vorerst nichts zu der Entscheidung des Asylgerichtshofes sagen. "Im Sinne der Menschlichkeit ersuche ich die Medien, diesen Wunsch zu respektieren", sagte Weidenholzer.
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