Überschäumende Reaktionen ausgelöst hatte die VP in Müllendorf. Wegen der Ansiedelung der berühmten Sektkellerei Schlumberger bereitete die skeptische Fraktion eine Volksabstimmung vor. Jetzt können aber die Firmenbefürworter die Korken knallen lassen. Das geplante Votum darf laut Gesetz nicht stattfinden.
Lange liegen die 70-Millionen-€-Pläne von Schlumberger schon auf dem Tisch. Wie berichtet, hatte die VP nun Zweifel und bahnte eine Volksabstimmung an. Doch das Votum wird es nicht geben, was jetzt fix ist. Die Gemeinde hat dem Obmann der Orts-VP mitgeteilt, dass die von ihm vorgelegte Anzeige zum Antrag auf Volksabstimmung als nicht eingebracht gilt.
„Die Prüfung der Unterschriftenliste hat ergeben, dass einige Eintragungen nicht dem Volksrechtsgesetz entsprechen. Fallen die ungültigen Einträge weg, ist die erforderliche Anzahl an Unterschriften von fünf Prozent der wahlberechtigten Gemeindebevölkerung nicht erreicht“, lautet die Begründung. Christian Illedits, Landesrat für Gemeindeangelegenheiten: „Mit direktdemokratischen Instrumenten ist sorgsam umzugehen. Gesetzliche Bestimmungen gelten für alle gleichermaßen und sind penibel einzuhalten.“
Karl Grammer, Kronen Zeitung
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