Braut kam ums Leben

Urteil nach tödlichem Traktorunfall beim Poltern

Niederösterreich
17.04.2019 10:49

Jener Traktorlenker, der für einen tödlichen Unfall bei einem Polterabend im September im Bezirk Amstetten verantwortlich war, ist am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft warf dem 26-Jährigen grob fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung vor. Der Mann bekannte sich schuldig. Seine Schwester - die Braut - war eineinhalb Wochen nach dem Unfall im Spital gestorben. Der 26-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der nicht zum Personentransport zugelassene Anhänger war am frühen Abend des 8. September 2018 auf der Landesstraße zwischen Allhartsberg und Sonntagberg umgestürzt. Die 13 Insassinnen wurden auf eine Steinwurfmauer geschleudert und teilweise schwer verletzt. Die Braut erlitt Kopf- und Thoraxblessuren, denen sie später im Krankenhaus erlag. Auch zwei Schwangere waren nach früheren Polizeiangaben unter den Verletzten.

Zu schnell unterwegs
Der Traktorlenker war laut einem Gutachten mit überhöhtem Tempo in eine Rechtskurve eingefahren. Wäre der Anhänger zum Personentransport zugelassen gewesen, hätte die erlaubte Höchstgeschwindigkeit laut Staatsanwaltschaft 10 km/h betragen. Das Gespann war der Anklage zufolge mit 25 bis 30 km/h unterwegs gewesen.

„Die wahre Strafe hat der Angeklagte bereits bekommen“, sagte der Verteidiger. Die Schwester seines Mandanten sei bei dem Unfall ums Leben gekommen. Der Rechtsanwalt äußerte weiters Zweifel, ob es sich um grob fahrlässige Tötung handelte.

„Radfahrer überholt“
Der Angeklagte gab an, er habe in einer mäßig steilen, engen Rechtskurve einen Radfahrer überholt und zu beschleunigen begonnen, als sich das Zugfahrzeug am Scheitelpunkt befunden habe. Der 26-Jährige schätzte, maximal mit 20 km/h unterwegs gewesen zu sein.

Der 26-Jährige fasste zehn Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 9000 Euro aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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