Kindheit bei Mörderin

606.000 Euro: Missbrauchsopfer verklagt Steiermark

Steiermark
17.04.2019 08:51

Walfried Janka, der von seiner steirischen Pflegemutter in den 1960er- und 1970er-Jahren schwerst misshandelt worden ist, hat nun - wie im März angekündigt - eine Klage gegen das Land Steiermark eingebracht. Die Frau war eine Kindsmöderin! Das erfuhr Janka, der im Erwachsenenalter selbst zum Mörder geworden ist, erst 2016. Er verlangt jetzt 606.010 Euro Schmerzensgeld.

Kurz nach seiner Geburt kam Janka zu einer Pflegemutter in Leibnitz, die ihr eigenes Kind umgebracht hatte. Von da an durchlebte er ein 16 Jahre langes Martyrium, das einem durch Mark und Bein fährt: Gemeinsam mit anderen Pflegekindern verbrachte er die Nächte in einem finsteren Zimmer. Teilweise sogar gefesselt, weil „der Depperte“, wie die Pflegemutter ihn nannte, einmal versucht hatte, zu flüchten.

Mit rostiger Zange Zähne ausgerissen
Ständig wurden die Kinder grün und blau geschlagen, die Narben sind heute noch sichtbar, prägen den geschundenen Körper. Eines Tages riss die Pflegemutter dem neunjährigen, an einem Sessel gebundenen Walfried mit einer rostigen Zange fünf Milchzähne. Die Schmerzen - unerträglich, unvorstellbar! Und trotz aller Demütigung und Pein nahmen die Kinder „das Monster“, wie Janka die Frau heute nennt, in Schutz. Weil sie ihnen mit dem Umbringen drohte.

Unpersönlicher Brief traf Janka hart
Janka wirft dem Land vor, dass das Jugendamt von der Verurteilung der Pflegemutter wegen Kindsmordes wusste und ihn dennoch in deren Obhut gegeben hatte. Erst im März hat er bei einer Pressekonferenz erklärt, dass ihn ein Brief des Landes „getroffen“ habe: In drei Zeilen sei ihm mitgeteilt worden, dass seine Ansprüche verjährt wären. „Das ist so unpersönlich, damit habe ich mich nicht zurechtgefunden“, so Janka vor einem Monat.

Ein psychiatrisches Gutachten, das nicht nur die Höhe des Schmerzengeldes begründet, sondern auch die Geschäftsunfähigkeit Jankas festgestellt habe, legten er und seine Anwältin vor. Darauf aufbauend soll die Verjährung der Amtshaftung bekämpft werden, da es hierdurch zu einer „Hemmung“ gekommen sei. Die Frist hätte erst 2016 wieder mit der Handlungsfähigkeit ihres Mandanten zu laufen begonnen, als dieser durch Akteneinsicht erfuhr, dass das Jugendamt Kenntnis davon hatte, dass seine Pflegemutter eine Kindesmörderin war. Seine Anwältin schätzte die Chancen im März als gut ein, obwohl es „so einen Fall noch nicht gab“. 

Opfer erhielt bisher 30.000 Euro
Bisher habe Janka von der Klasnic-Kommission 5000 Euro sowie zehn Therapiestunden bekommen. Vom Land Steiermark bekam er 25.000 Euro, allerdings erst nachdem er seinen Missbrauch an die Öffentlichkeit gebracht hatte. „Ich wurde als Kind, wenn ich von meinen Erlebnissen erzählte, ausgelacht, verspottet und lächerlich gemacht. Und es tat fürchterlich weh, dass mir dann auch als Erwachsener kein Gehör geschenkt wurde.“

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