Unzurechnungsfähig?

Spannung vor Gutachten: Mord in Trance

Kärnten
16.04.2019 06:00

Vor drei Monaten wurde der bekannte Gerichtspsychiater Peter Hofmann mit einem Gutachten über die drei Wernberger Hexen beauftragt. Noch liegt es nicht vor - was zeigt, wie kompliziert der Fall ist. Die Tatverdächtige Barbara H. behauptet ja, einen Mord und einen Mordversuch in Trance begangen zu haben.

In TV-Krimis ist es keine Seltenheit, dass Bluttaten unter übernatürlichen Einflüssen begangen werden – doch im echten Leben? „Meine Mandantin bleibt dabei – sie hat die Taten in Trance verübt“, sagt Wolfgang Blaschitz, Anwalt der Tatverdächtigen Barbara H.. Die 43-Jährige hat bereits zugegeben, eine Pensionistin in Villach getötet und einem 92-Jährigen Gift in den Mund gespritzt zu haben – aber alles im Auftrag ihrer „Meisterin“ Margit T. und ohne eigenen Willen. Blaschitz: „Damit wäre ihr hypnotischer Zustand während der Taten einer Unzurechnungsfähigkeit gleichzusetzen.“ H. könnte so milder bestraft werden; schließlich steht auf Mord lebenslängliche Haft.

Warten auf Bericht
Noch liegen die Gutachten des Psychiaters Peter Hofmann aber nicht vor. Verteidiger Hans Gradischnig: „Er kam mehrmals. Wir können uns vorstellen, dass die Begutachtung der drei Frauen nicht einfach ist.“

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wartet ebenfalls gespannt auf Hofmanns Bericht. „Wir hoffen, dass er bis Ende April fertig ist“, so Sprecher Markus Kitz. Ausständig sei auch noch die toxikologische Einschätzung, ob die Frauen einen 92-Jährigen mit Maiglöckchengift töten hätten können.

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