Obsorgestreit

Gericht schiebt 3-Jährigen ab – “zum Wohle des Kindes”

Oberösterreich
18.03.2010 12:31
In einem Obsorgestreit zwischen einer Oberösterreicherin und einem Griechen hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden, dass das gemeinsame Kind, ein dreijähriger Bub, der in Leonding bei Linz geboren wurde, in die Heimat seines Vaters nach Griechenland "zwangsrückgeführt" werden soll. Die Entscheidung sei "zum Wohle des Kindes" getroffen worden.

Die Vorgeschichte und der Streit um die Obsorge des Buben zieht sich bereits über Jahre. Bei einem Griechenland-Urlaub hatte sich die Mutter, eine Diplom-Krankenschwester aus Leonding, in einen Griechen verliebt. 2005 wurde geheiratet, im Juni 2006 kam das gemeinsame Baby während eines Heimaturlaubes in Linz zur Welt.

Nach der Geburt des gemeinsamen Kindes verhielt sich der Grieche nach Angaben seiner Frau ihr gegenüber zunehmend brutal. Bei einem gemeinsamen Weihnachtsurlaub in Leonding im Jahr 2007 entschied sich die 34-Jährige, mit dem Baby und ihrem zwölfjährigen Sohn aus erster Ehe nicht mehr nach Griechenland zurückzukehren.

Notfalls mit Zwangsmaßnahmen
"Im Sommer 2008 folgte die Scheidung. Mein Ex-Gatte hat mich wegen Kindesentführung angezeigt, mir droht in Griechenland die Verhaftung", ist die Diplom-Krankenschwester verzweifelt - und nach dem nun eingelangten OGH-Beschluss nervlich fertig.

Während des Obsorgestreits war der Bub, der Doppelstaatsbürger ist, in einem Jugendheim und musste dort das Urteil abwarten. Die Mutter hat mehrfach Einspruch eingelegt, alle wurden abgewiesen. Ihr dreijähriger Sohn ist - notfalls mit Zwangsmaßnahmen - sofort nach Griechenland rückzuführen.

von Johann Haginger (OÖ-Krone) und ooe.krone.at

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