Aus aktuellem Anlass:

Für „Masern-Partys“ drohen drei Jahre Haft!

Kärnten
15.04.2019 06:09

Nach den Erkrankungsfällen in Klagenfurt beruhigt sich die Situation rund um die Masern langsam wieder. Aber: Wer andere absichtlich mit Krankheiten ansteckt - etwa bei sogenannten Masern-Partys -, riskiert eine Anzeige.

Die wildesten Gerüchte kursieren im Zusammenhang mit den aktuellen Masern-Erkrankungen in Kärnten - Sonntag gab es laut Landessanitätsdirektion bereits sechs bestätigte Patienten und zwei Verdachtsfälle. So heißt es, Impfgegner würden „Masern-Partys“ veranstalten, um etwa Kinder vorsätzlich mit dem Virus zu infizieren und sie so letztlich zu immunisieren.

Gesetzlich klar greregelt
Wer das tut, überschreitet allerdings auch strafrechtliche Grenzen. Denn Paragraf 178 StGB regelt klar: Wer Handlungen begeht, um die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten herbeizuführen, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis ...

Nach Ostern etwa muss sich am Landesgericht Klagenfurt ein Mann vor Richterin Sabine Roßmann verantworten, der trotz des Wissens, an Hepatitis C zu leiden, andere Menschen angespuckt hatte. Er hätte sie dadurch anstecken können.

Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung/krone.at

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