krone.at Logo
camera_altDer Entwurf im DetailBrisante Statistik„Jugendgefährdend“Alarm auf TwitterDIGI, das Magazin
Digital
13.04.2019 08:13

Der Entwurf im Detail

Registrierungspflicht für Online-Poster kommt 2020

  • (Bild: sibashouse/stock.adobe.com)

Die von ÖVP und FPÖ geplante Registrierungspflicht für Online-Foren soll ab 2020 eine verpflichtende Identitäts-Feststellung beim Posten im Internet bringen. Zuständig für die Prüfung sind laut erstem Gesetzesentwurf die jeweiligen Foren-Betreiber. Diese müssen die Daten gegebenenfalls an Behörden weitergeben, aber auch an Privatpersonen, die einen Poster klagen wollen. Posten unter Pseudonym soll aber weiter möglich sein. Um Missbrauch der gesammelten Daten vorzubeugen, ist eine zentrale Clearingstelle im Gespräch.

Artikel teilen
Kommentare
0

Laut dem am Mittwoch von ÖVP und FPÖ in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf werden die Betreiber selbst für die Authentifizierung der User zuständig sein. Diese sollen im begründeten Anlassfall dazu verpflichtet werden, die Klarnamen an die entsprechenden Stellen weiterzugeben.

Kritiker sehen noch viele offene Fragen
Datenschützer äußern Kritik an dieser Idee und hinterfragen, wie genau man die Identifikation - etwa per Handynummer - vornehmen will und ob es nicht zu riskant sei, persönliche Daten im großen Stil zu speichern. Befürchtungen gibt es auch hinsichtlich der Verwendung der Daten durch die internationalen Datenkraken wie Facebook: Dürfen sie nun per Gesetz noch mehr Daten von den Österreichern sammeln und auf Servern in den USA speichern?

  • (Bild: Andreas Graf)

krone.at-Chef spricht sich für zentrale Clearingstelle aus
Diese Bedenken will man in der Begutachtungsphase noch ausräumen. krone.at-Geschäftsführer Michael Eder spricht sich bei der Umsetzung der neuen Regelung für eine unabhängige Stelle in Österreich aus, die sich um die Identitätsfeststellung kümmern soll: „Um den Schutz der Daten jedes Einzelnen sicherzustellen, plädieren wir für eine zentrale Clearingstelle, die sicherstellt, dass jene Daten, die zur Ausforschung betroffener Personen dienen können, nicht in unseren Händen, sondern von einer unabhängigen Institution zentral gespeichert und verwaltet werden und nur per Gerichtsbeschluss erhoben werden dürfen. Damit können unsere User sicher sein, dass wir Ihre Daten nicht anderweitig verwenden und sie weiterhin geschützt ihre Meinung kundtun können.“

  • (Bild: AP)

Registrierungspflicht gilt ab 500.000 Euro Umsatz
Betroffen von der geplanten „digitalen Ausweispflicht“ bzw. (so die Regierung) „digitalen Vermummungsverbot“ sind laut dem Entwurf nur jene Anbieter, die eine gewisse Größe überschreiten. Unter die Bestimmungen fällt, wer im Inland entweder mindestens 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz hat sowie wer über 50.000 Euro Presseförderung bezieht. Damit werden IT-Riesen wie Facebook, Twitter und YouTube, aber auch die österreichischen Tageszeitungen erfasst.

Diese Dienstanbieter werden verpflichtet, ab September 2020 die Identität der Poster zu überprüfen - und zwar Vorname, Nachname sowie die Adresse. Zur technischen Umsetzung bleibt das Gesetz vorerst wage: „Wie dies bewerkstelligt wird, bleibt dem Diensteanbieter überlassen“, heißt es in den Erläuterungen.

  • (Bild: thinkstockphotos.de)

Entwurf schlägt etwa 2-Faktor-Authentifizierung vor
Möglich wäre etwa der Weg über die Handy-Nummer: Die Verpflichtung wäre „beispielsweise dann erfüllt, wenn die für die Rechtsverfolgung notwendigen Daten mittels 2-Faktor-Authentifizierung mit Mobiltelefonnummer bestätigt werden oder der Diensteanbieter sichergestellt hat, dass er - gegebenenfalls in Kooperation mit dem Betreiber des Telefondienstes - bei begründeten Anfragen, die für die Rechtsverfolgung notwendigen Daten in Erfahrung bringen kann“, heißt es im Entwurf.

  • (Bild: APA/dpa/Armin Weigel)

Strafen von bis zu 500.000 Euro drohen
Hält sich ein Betreiber nicht an diese Vorgaben, drohen empfindliche Strafen: Je nach Schwere des Vergehens sieht der Entwurf Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor; im Wiederholungsfall sogar bis zu einer Mio. Euro. Gestraft wird, wenn der Anbieter die Vorgaben bei der erstmaligen Registrierung der Poster nicht einhält oder nicht in der Lage ist, Auskunft über die Identität eines Posters zu erteilen. Zuständig für die Geldbußen ist die KommAustria als Aufsichtsbehörde.

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit müssen Diensteanbieter - auch ausländische wie Facebook - einen „verantwortlichen Beauftragten“ bestellen. Auch dieser kann bei Verletzungen der Vorgaben gestraft werden, hier sind Geldbußen bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

  • (Bild: APA/GERT EGGENBERGER (Symbolbild))

Datenzugriff auf polizeiliche oder gerichtliche Anordnung
Übermittelt werden muss die Identität eines Posters auf Ersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten - sofern ein konkreter Verdachtes einer durch den Poster (online) begangenen Straftat vorliegt. Ebenfalls übermittelt werden muss die Identität aber auch an eine dritte Person bei „begründetem schriftlichen Verlangen“.

Dieses ist laut dem Entwurf dann gegeben, wenn diese dritte Person glaubhaft macht, „dass die Feststellung der Identität des Posters“ die „unabdingbare Voraussetzung“ bildet, um gegen den Poster gerichtlich vorzugehen. Konkret geht es hier um strafgerichtliches Vorgehen mittels Privatklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung oder wegen Verletzung der Ehre auf dem Zivilrechtsweg.

  • (Bild: stock.adobe.com)

Gesetz soll im Herbst 2020 in Kraft treten
In Kraft treten wird das Gesetz laut den Regierungs-Plänen im September 2020. Schon zuvor - Ende März kommenden Jahres - müssen die betroffenen Anbieter ihren verantwortlichen Beauftragten bestellt haben. Kosten für die öffentliche Hand sollen laut den „Folgeabschätzung“ des Entwurfs keine anfallen.

Es sei davon auszugehen, dass die KommAustria die ihr zugeteilten Aufgaben „innerhalb der vorhandenen Ressourcen“ abzudecken in der Lage ist. Auswirkungen werden für die Unternehmen erwartet: Es werden „etwa 50 Unternehmen von den Verpflichtungen betroffen sein, die nach derzeitigem Wissensstand in einer Betrachtung über 4 Jahre weniger als 100.000 Euro pro Jahr ausmachen werden“, heißt es im Entwurf.

 krone.at
krone.at
(Bild: thinkstockphotos.de)
Telekombehörde warnt
Telefonbetrüger aktiv: Vorsicht vor dieser Vorwahl
(Bild: ©methaphum - stock.adobe.com)
Hohe Töne erzeugt
Lehrer ermahnte laute Schüler mit Hochfrequenz-App
App-Erfinder Benjamin Hadrigan (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
„Lernsieg“ im Visier
Datenschutzbehörde prüft neue Lehrerbewertungs-App
(Bild: twitter.com)
Futuristisches Dev-Kit
PlayStation 5: Neue Fotos und Details aufgetaucht!
(Bild: AFP)
Streit um Bonus
Huawei-Mitarbeiter saß 8 Monate unschuldig in Haft
Ähnliche Themen:
USAÖsterreich
ÖVPFPÖFacebook
Regierung
Top-3
(der letzten 72 Stunden)

Gelesen

Kommentiert
1
Welt
Mutter erhängte ihre Kinder mit Leine im Keller
277.164 mal gelesen
(Bild: Berks County DA's Office, kameraone, krone.at-Grafik)
2
Österreich
Ibiza-Lockvogel tappte selbst in eine Video-Falle
173.359 mal gelesen
Society-Girl und Maklerin Irena Markovic (2.v.r.) filmte den schönen Ibiza-Lockvogel (ganz rechts) heimlich. (Bild: Puls 24, zVg, krone.at-Grafik)
3
Österreich
Ibiza-Affäre: Das erste Foto des Lockvogels!
146.507 mal gelesen
(Bild: zVg, krone.at-Grafik)
1
Wien
Erster IS-Kämpfer verliert die Staatsbürgerschaft!
1058 mal kommentiert
(Bild: youtube.com, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)
2
Österreich
Fotos von Geld-Taschen in Straches Ermittlungsakt
1057 mal kommentiert
Diese Bilder sollen Sportasche und Rucksack voller Geldbündel in Straches ehemaligem Dienstauto zeigen. (Bild: Ö1)
3
Österreich
Schon zehn FPÖ-Gemeinderäte auf Straches Seite?
727 mal kommentiert
Heinz-Christian Strache wenige Minuten bevor er am 1. Oktober seinen Abschied aus der Politik verkündete. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Newsletter
Wien
Eingeloggt als
Profil-Verwaltung
Desktop Version Werbung Impressum
Datenschutz Offenlegung Print
Das Logo der Kronen Zeitung
oder
account_circle
lockvisibility
Sie haben noch kein Konto?
oder
email
account_circle
lockvisibility
lockvisibility
Sie haben schon ein Konto?
Passwort zurücksetzen
account_circle
Zurück zur
Neues Passwort festlegen
lockvisibility
lockvisibility

Um Ihre Registrierung abzuschließen, wählen Sie bitte einen Benutzernamen!

account_circle
account_circle
lockvisibility
Nachrichten aus meinem Bundesland
Um unsere Leser näher an den Ort des Geschehens zu bringen, rücken wir regionale Inhalte noch weiter in den Vordergrund. Durch die Angabe Ihres Bundeslands geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Leseerlebnis nachhaltig zu steigern und Sie mit lokalen Nachrichten zu versorgen.
Bundesland auswählen:
krone.at Logo

Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Ihnen auch weiterhin vollen Zugriff auf unser Angebot zu ermöglichen.

Darstellung externer Inhalte

Um Ihnen redaktionelle Inhalte detailliert und umfangreich aufzubereiten und so Ihr Leseerlebnis zu verbessern, nutzen wir Beiträge aus sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und anderen Applikationen (z. B. Google Maps).

Darstellung personalisierter Inhalte

Durch die Nutzung von Cookies, JavaScript und ähnlichen Technologien haben wir mit unseren qualifizierten Partnern die Möglichkeit, Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen.

Sollten Sie die Verarbeitung Ihrer Daten reduzieren wollen, können Sie uns auch als ePaper oder Printausgabe lesen. Weiter zum Abo-Shop.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation und den Cookie-Informationen.