Maschinengewehr & Co.

Tiroler „Waffennarr“ stand vor dem Landesgericht

Tirol
13.04.2019 08:00
Kasernenatmosphäre in einem Verhandlungssaal des Landesgerichts Innsbruck: Ein Tiroler (53) war wegen des Besitzes verbotener Waffen (teils Kriegsmaterial) angeklagt, unter anderem thronte auch ein Maschinengewehr auf dem Richtertisch.

Knifflig war der Fall vor allem bezüglich des MG 42, einer aus dem Zweiten Weltkrieg sehr bekannten deutschen Waffe. Der Lauf und der Verschluss fehlten bei diesem Exemplar nämlich. „Nur das Gehäuse zu besitzen, ist erst ab dem 14. Dezember 2019 strafbar“, wies der Verteidiger auf das bald verschärfte Gesetz hin. Aber auch dann könne man einen Antrag auf Ausnahme stellen. Laut vorgewiesener Rechnung war die Waffe nur zur Dekoration bestimmt.

„Nur Dekoration“
Auch das Rohr einer Panzerfaust und eine Maschinenpistole „Sten“ waren Gegenstand der Anklage, doch auch letztere war deaktiviert, was eine Fachfirma bestätigte. Einen Gasrevolver „Röhm“ hatte der Angeklagte von seinem verstorbenen Vater übernommen. „So etwas gilt nur als echte Faustfeuerwaffe, wenn der Lauf aufgebohrt wird. Das hat auch der Oberste Gerichtshof in einem anderen Fall so entschieden“, betonte der Verteidiger des Tiroler „Waffennarren“. Am Ende gab es einen Freispruch, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Denn die Staatsanwaltschaft legte sofort Berufung ein.

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