Wahlleiter Landeck

Beisitzer nicht ständig da, trotzdem Freispruch

Tirol
12.04.2019 08:00
Waren alle Wahlbeisitzer bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 ständig da? Und was wurde diesbezüglich beurkundet? Erneut drehte sich ein Prozess am Landesgericht Innsbruck um dieses Frage. Angeklagt war der stellvertretende Wahlleiter des Bezirks Landeck.

„Ich habe keine genauen Zeiten der Anwesenheit niedergeschrieben, weil es nicht vorgesehen war“, sagte der Vize-Wahlleiter – und bekannte sich nicht schuldig. Der Staatsanwalt betonte hingegen, dass viele angeführte Beisitzer gar nicht wie vorgesehen an der Auszählung der Briefwahlstimmen mitgewirkt hätten. Aus der Niederschrift gehe allerdings deren Anwesenheit ab Beginn um 9 Uhr hervor. „Die Beginnzeit ist in der Niederschrift ja gar nicht festgehalten“, entgegnete daraufhin der Verteidiger.

Freispruch schon im Fall Kitzbühel
Wie schon im Fall Kitzbühel - die „Krone“ berichtete - entging auch der Landecker Wahlverantwortliche einer Verurteilung. Denn auch Robert Stein, Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium, räumte sinngemäß ein: Es gebe zum Beispiel menschliche Bedürfnisse, dann müsste ja jede Abwesenheit protokolliert werden. Weitere Prozess-Nachwehen der Präsidentenwahl beziehen sich auf verfrühte Wahlkarten-Auszählungen, diese Fälle könnten anders enden.

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