„Ich habe keine genauen Zeiten der Anwesenheit niedergeschrieben, weil es nicht vorgesehen war“, sagte der Vize-Wahlleiter – und bekannte sich nicht schuldig. Der Staatsanwalt betonte hingegen, dass viele angeführte Beisitzer gar nicht wie vorgesehen an der Auszählung der Briefwahlstimmen mitgewirkt hätten. Aus der Niederschrift gehe allerdings deren Anwesenheit ab Beginn um 9 Uhr hervor. „Die Beginnzeit ist in der Niederschrift ja gar nicht festgehalten“, entgegnete daraufhin der Verteidiger.
Freispruch schon im Fall Kitzbühel
Wie schon im Fall Kitzbühel - die „Krone“ berichtete - entging auch der Landecker Wahlverantwortliche einer Verurteilung. Denn auch Robert Stein, Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium, räumte sinngemäß ein: Es gebe zum Beispiel menschliche Bedürfnisse, dann müsste ja jede Abwesenheit protokolliert werden. Weitere Prozess-Nachwehen der Präsidentenwahl beziehen sich auf verfrühte Wahlkarten-Auszählungen, diese Fälle könnten anders enden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.