Bei der öffentlichen Auflage befand sich im Flächenwidmungsplan bei der Wohnhausanlage die besondere Bestimmung BB2. Auf den Grundflächen, die mit dieser Buchstaben-Zahlen-Kombination bezeichnet waren, dürfen nur begrünte Flachdächer mit einer Neigung von höchstens fünf Grad errichtet werden. Zulässig sind lediglich technische oder der Belichtung dienende Aufbauten.
"Drei bis vier Millionen Euro zusätzlich"
Diese Baubeschränkung BB2 ist aber plötzlich aus den Plänen verschwunden, was Peter Joham von den Meidlinger Grünen sauer aufstößt: "Wenn ich ein normales Dach von 4,5 Meter Höhe baue, dann bekomme ich um 1.000 Quadratmeter mehr brauchbare und verwertbare Nutzfläche. Bei Preisen von 3.000 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter sind da drei bis vier Millionen Euro zusätzlich für den Projektbetreiber drinnen."
"Wir verlangen daher, dass die Beschränkung bei den Dächern wieder in die Pläne aufgenommen wird." Bei den Anrainern hatte es schon wegen der zuerst geplanten 26 Meter Bauhöhe Aufregung gegeben – sie sammelten in kurzer Zeit 170 Protestunterschriften.
von Erich Vorrath, Kronen Zeitung
Symbolbild
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