Balkon & Loggia
Das sollten Hobbygärtner jetzt beachten
Das Angebot an Pflanzen in Gärtnereien und Baumärkten ist zu dieser Jahreszeit groß und die Verlockung Zuviel des Guten für die Wohnung zu besorgen ebenso. Die richtige Auswahl zu treffen ist nicht nur wichtig bei den Pflanzen, auch die richtige Befestigung und Sicherung der Blumentröge ist wichtig. Um keinen Streit mit dem Vermieter auszulösen sollte man beachten, dass eine Loggia, Terrasse oder der Balkon Teile des Mietgegenstandes sind und jedenfalls die Zustimmung des Vermieters für das Anbringen von Blumenkisten an der Fassade oder auf der Fensterbank einzuholen ist.
Vorsicht: Auch bei einer Genehmigung des Vermieters sind Mieter für Schäden durch herabfallende Teile haftbar. Auch Verschmutzungen durch Erde und Gießwasser sind zu vermeiden. Sollte dies öfter vorkommen, dann könnte die Hausverwaltung den „unleidigen“ Mieter ermahnen oder auch gerichtliche Schritte einleiten.
Im Zweifelsfall immer Fachkräfte beauftragen
Bei entsprechender Benützung und Pflege wird jedoch kaum jemand die Anpflanzung von Blumen oder Kräutern verwehren – solange andere Mieter nicht beeinträchtigt werden.
Abseits von gesetzlichen Regelungen empfehlen die Experten der Mieterhilfe: Lassen Sie sich das Anbringen von Blumentrögen Fachkräften durchführen.
Tipp: Lesen Sie nächste Woche alles über die Gestaltung Ihres Wohlfühlbalkons!
Kronen Zeitung
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