Einer der Patres von Kremsmünster hat am Montag wie angekündigt eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung an die Polizei übergeben, berichtet Pechatschek. Das LKA werde nun die "kriminalistische Kleinarbeit" durchführen und Beschuldigte sowie Opfer und etwaige Zeugen befragen.
Zwei Opfer seien in der Sachverhaltsdarstellung namentlich festgehalten, wie viele es tatsächlich gibt, sei derzeit nicht abzuschätzen, so der Staatsanwalt. Bei den Vorwürfen gegen die drei vergangene Woche suspendierten Patres handle es sich teils um sexuell motivierte Handlungen, teils um andere Gewaltanwendung.
Den zwei am Montag ihrer Ämter enthobenen Geistlichen wird die Anwendung von "physischer und psychischer Gewalt" vorgeworfen.
Schwierige Klärung der Verjährung
Geklärt werden muss allerdings noch die Frage, ob bzw. welche Straftatbestände schon verjährt sein könnten. Bei Sexualdelikten aus diesem Zeitraum würde eine zehnjährige Frist mit der Volljährigkeit des Opfers beginnen. Die derzeit geltende zwanzigjährige Frist mit Verjährungsbeginn ab dem 28. Lebensjahr des Opfers wurde erst vor Kurzem eingeführt und darf gemäß Verfassung nicht rückwirkend gelten. Allerdings verjährt eine Tat nicht, wenn der Täter später weiter straffällig wurde.
Bei Taten abseits des sexuellen Missbrauchs sei der Strafrahmen für die Verjährungsfrist ausschlaggebend, erklärte Pechatschek.
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