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Bundesländer > Tirol
09.04.2019 19:22

20 Jahre Haft

„Freund“ erschlagen: 74-Jähriger verurteilt

  • (Bild: APA/EXPA/ERICH SPIESS)

Im Fall einer bei Flurreinigungsarbeiten in Fritzens in Tirol im April des Vorjahres entdecken Leiche ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 74-Jähriger wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Er wurde zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen im Frühjahr 2016 seinen 75-jährigen Bekannten durch sechs heftige Schläge gegen den Kopf getötet zu haben.

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Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig für schuldig. Dieser sei zwar nicht unbescholten, aber sein „langes Wohlverhalten“ seit seiner letzten Verurteilung sei mildernd zu werten gewesen, meinte der Richter. Der 74-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Während des Ermittlungsverfahrens und zuletzt eine Woche vor der Verhandlung hatte der Angeklagte vier verschiedene Versionen des Tatgeschehens aufgetischt. Zunächst hatte er alles abgestritten, dann räumte er ein, das Opfer erschlagen zu haben, wenig später behauptete er jedoch, dies in Notwehr getan zu haben.

Angeklagter brachte Drogendeal ins Spiel
In seiner letzten Verantwortung, die er vergangene Woche in einem Brief an das Landesgericht kund tat, behauptete er, als Fahrer das spätere Opfer zu einem Drogendeal mit drei weiteren Personen gefahren zu haben, wobei es zu einem Streit kam und zwei dieser Personen den Mann erschlugen. Danach sei er in Panik geraten und habe deshalb die Leiche in Müllsäcken verpackt, mit seinem Auto an einen anderen Ort gebracht und dort vergraben, schilderte der 74-Jährige. Er selbst habe das Opfer, „seinen besten Freund“, aber sicher nicht getötet, beteuerte er. Einen Drogendeal hatte der Angeklagte auch bei einer seiner früheren Versionen schon ins Spiel gebracht.

  • (Bild: APA/EXPA/ERICH SPIESS)

Todesursache nicht mehr eindeutig geklärt werden
Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte, dass die Todesursache des 75-Jährigen aufgrund der langen Liegezeit und des Verwesungszustandes der Leiche nicht mehr eindeutig geklärt werden könne. Es sei aber durchaus plausibel, dass das Opfer durch die zahlreichen Trümmerbrüche, die die Leiche auf der rechten Schädelhälfte aufwies, gestorben sei. Denn die Verletzungen seien derart gravierend gewesen, dass der Mann dies auch mit ärztlicher Hilfe vermutlich nicht überlebt hätte, meinte der Mediziner. Zudem seien DNA-Spuren des Angeklagten auf der Innenseite mehrerer Klebebänder, mit denen die Müllsäcke befestigt worden waren, gefunden worden, erläuterte eine Sachverständige.

War Testament das Motiv?
Als Motiv sah Staatsanwalt Hannes Wandl ein Testament des Opfers, das dem Beschuldigten sowohl eine Wohnung als auch 60.000 Euro zusprach. Dieses Testament wurde jedoch später abgeändert, so dass der 74-Jährige leer ausging. Laut Wandl bestand somit kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten. Gänzlich anders sah dies Verteidiger Markus Abwerzger. Er betonte, dass es „kein einziges objektives Beweismittel“ gebe, das auf die Täterschaft seines Mandanten hinweise. Von dem geänderten Testament habe sein Mandant erst im Zuge der Ermittlungen erfahren, so Abwerzger.

  • (Bild: APA/EXPA/Erich Spiess)

Die Leiche war am 30. April des vergangenen Jahres in der Nähe eines Fußballplatzes bei Flurreinigungsarbeiten entdeckt worden. Sie steckte in mehreren Plastiksäcken, die oberflächlich eingegraben und mit Ästen bedeckt waren. Eine DNA-Analyse bestätigte Wochen später, dass es sich bei dem Toten um einen seit Juli 2016 als abgängig gemeldeten Tiroler handelt. Für die Ermittler war das Opfer „kein Unbekannter“, hieß es, hatte die Justiz doch in den 1980er- und 1990er-Jahren zahlreiche Verfahren gegen den Mann wegen Eigentums-und Suchtmitteldelikten geführt.

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