Nicht rechtskräftig

PKK-Fahne bei Demo: Freispruch von Terrorvorwurf

Salzburg
09.04.2019 16:03

Ein syrischer Kurde (31) musste sich am Dienstag im Salzburger Landesgericht dem Vorwurf der Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigungen stellen, dem so genannten Terror-Paragrafen. Anlass war ein Vorfall bei einer Demonstration gegen den Einmarsch von türkischen Truppen in Nordsyrien: Ende Jänner 2018 fanden sich etliche Kurden beim Südtiroler Platz in Salzburg ein, darunter auch der Angeklagte. Der unbescholtene Frisör umwickelte damals eine Fahne mit dem PKK-Logo um seinen Körper. Laut Anklage hätte er damit öffentlich um Unterstützung für die als terroristisch eingestufte Organisation geworben. Doch das Gericht fällte einen Freispruch.

Verteidger Gehard Mory sprach von einer „an den Haaren herbeigezogenen“ Anklage. Die Fahne gehöre nichtmal seinem Mandanten. Und der Vorfall passierte überhaupt erst 30 Minuten vor Demo-Beginn: „Mein Mandant wollte ein Erinnerungsfoto machen als ihn plötzlich die Polizei einkesselte“. Der Angeklagte, ein Kurde, zeigte sich jedenfalls nicht schuldig. Er erzählte, wie er aus Syrien und dem Irak floh und wie er 2015 nach Österreich kam. Ob er Mitglied einer politischen Vereinigung war, verneinte der Mann: „Jeder Kurde ist für die Freiheit seines Landes.“

Tatvorsatz war nicht nachweisbar

Letztlich fällte der Schöffensenat einen Freispruch. „Einen Tatvorsatz in Richtung Unterstützung einer derartigen Vereinigung, wie jener der PKK, war nicht mit der für das Strafverfahren nötigen Sicherheit nachweisbar“, erklärte ein Gerichts-Sprecher. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgeben, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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