Wer hat wann in Davids Krankengeschichte Einsicht genommen? Wurden möglicherweise im Nachhinein Veränderungen vorgenommen? Das wollen Davids Eltern Edda P. und Thomas G. wissen: „Damit für uns keine Fragen offen bleiben. Wir ertragen diese ständige Zurückhaltung von Informationen nicht mehr.“
SALK-Anwälte verweigern Dokumentation
Die Herausgabe dieses „Logbuchs“ forderte Opfer-Anwalt Stefan Rieder schriftlich von den Anwälten der SALK, der Kanzlei Harrer & Harrer, ein. Doch in deren Antwort sehen die Juristen dazu keinen Anlass, da es nicht Teil der Krankengeschichte ist - samt Verweis auf Paragraf 35 des Salzburger Krankenanstaltsgesetz. Es bestehe „keine Rechtsgrundlage für die Ausfolgung der gewünschten Dokumentation“, so die Advokaten.
Opfer-Anwalt beantragt Beschlagnahme
Daraufhin hat Rieder die Beschlagnahme des „Logbuchs“ beantragt: „Diese Unterlagen sind für eine umfassende Beurteilung der Sachverhaltsgrundlage durch die bestellten Sachverständigen notwendig.“ Veränderungen würden sich demnach auf die zwei noch ausstehenden Gutachten auswirken. Gegenüber der „Krone“ verweist Rieder auf den Aufklärungsbogen, der „nachträglich ausgefüllt wurde“ und präzisiert: „Für uns muss sichergestellt sein, dass die Krankengeschichte nicht nachträglich verändert wurde. Genau dazu dient dieses Logbuch.“ So hatte Davids virtueller Krankenakt im Vorjahr bereits Konsequenzen: Zwei Pfleger haben ihren Job verloren, nachdem sie unerlaubt Einsicht nahmen.
In diesem Fall ermittelt die Salzburger Staatsanwaltschaft gegen fünf SALK-Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Vorwürfe wurden bisher bestritten.
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