Rückkehrer-Prozess

Ließ Mädchen (5) verdursten: IS-Frau vor Gericht

Ausland
06.04.2019 08:51

Am Dienstag beginnt in München der Prozess gegen die erste IS-Rückkehrerin, gegen die nach ihrer Heimkehr nach Deutschland ein Haftbefehl erwirkt werden konnte. Jennifer W. muss sich vor dem Oberlandesgericht München wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und des Kriegsverbrechens einer Kindstötung verantworten. Sie soll ungerührt ein fünfjähriges Mädchen verdursten lassen haben, das sie mit ihrem Mann als Sklavin gekauft hatte. Die Mutter dieses Mädchens, die als Nebenklägerin auftritt, wird unter anderem von Amal Clooney vertreten.

W. soll Deutschland Ende August 2014 verlassen haben, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat anzuschließen. Über die Türkei und Syrien soll sie dazu im September 2014 zum IS in den Irak gereist sein und sich diesem angeschlossen haben.

Bewaffnet als „Sittenpolizistin“ patrouilliert
Der Anklage zufolge nahm W. im Juni 2015 in den irakischen Städten Falluja und Mossul eine Tätigkeit als „Sittenpolizistin“ auf. Sie sei abends in Parks der beiden Städte patrouilliert. Zur Einschüchterung sei sie mit einer Kalaschnikow und einer Pistole bewaffnet und mit einer Sprengstoffweste ausgerüstet gewesen.

Paar hielt Kind als Sklavin in Haushalt
Ihre Aufgabe sei gewesen, darauf zu achten, dass die Frauen in den Städten die Kleidungsvorschriften des IS einhielten. Für diese Aufgabe erhielt W. nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zwischen 70 und 100 Dollar (zwischen 62 und 89 Euro) pro Monat. Mit ihrem Mann soll sie von ihrem Geld dann im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen gekauft haben. Das Kind habe das Paar als Sklavin im Haushalt gehalten.

Als das Mädchen sich erkrankt eingenässt habe, habe der Ehemann das Kind zur Strafe im Freien angekettet und bei sengender Hitze verdursten lassen. W. soll ihren Mann gewähren lassen und nichts zur Rettung des Mädchens unternommen haben.

Festnahme im Vorjahr
Die zuletzt im niedersächsischen Vechta lebende 27-Jährige konnte erst im Juni vergangenen Jahres in Schwaben festgenommen werden. Sie soll damals versucht haben, nach Syrien zurückzukehren. Zuvor war sie 2016 in der Türkei festgenommen worden, wo sie in der deutschen Botschaft ihre Ausweispapiere verlängern lassen wollte. Die Türkei schob W. nach Deutschland ab, wo sie zunächst aber nicht festgenommen werden konnte.

Der Bundesgerichtshof hatte eine reine Teilnahme am Alltagsleben der Dschihadistenmiliz IS als nicht ausreichend für eine Festnahme erklärt. Mit den nach ihrer Rückkehr nach und nach gesammelten Beweise gelang es dann aber doch, W. vor ihrer Rückkehr in das vom IS kontrollierte Gebiet zu verhaften.

Für den Prozess sind zunächst 23 Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ wird die Mutter des getöteten Mädchens als Nebenklägerin auftreten. Die Frau soll auch als Sklavin im Haushalt von W. gehalten worden sein und wird neben zwei deutschen Anwälten dem Bericht zufolge auch von George Clooneys Ehefrau Amal Clooney, die auch Menschenrechtsexpertin ist, vertreten. Laut „Spiegel“ will die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe gegen die Angeklagte auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausweiten.

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