Prozess in Innsbruck

Freispruch für Kitzbüheler Bezirkshauptmann

Tirol
05.04.2019 07:00

Nächste Nachwehe der beeinspruchten und wiederholten Bundespräsidenten-Stichwahl 2016: Am Landesgericht Innsbruck musste sich am Donnerstag der Kitzbüheler Bezirkswahlleiter und Bezirkshauptmann Michael Berger wegen falscher Beurkundung verantworten. Es ging um die (Nicht-)Anwesenheit von Wahlbeisitzern.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft zielte auf den Montag nach der Stichwahl ab, als die Wahlkarten ausgezählt wurden: „In der Beurkundung wurden eine Reihe von Wahlbeisitzern angeführt, die bis auf einen gar nicht anwesend waren“, hieß es im Eröffnungsplädoyer.

Die Wahlbeisitzer waren zum Sitzungsende um 17.30 Uhr zwar da, nicht aber zu Beginn um 9 Uhr. Der Staatsanwalt betonte, dass damit die wechselseitige Kontrolle bei der Auszählung nicht gegeben war. Der Verteidiger entgegnete, dass der Wahlvorgang letztlich rechtens war. In der Niederschrift sei auch keine konkrete Passage enthalten, wonach um 9 Uhr alle Beisitzer da gewesen seien.

Viele Beisitzer an einem Montag verhindert
Schwierig für den Wahlleiter sei auch, dass an einem Montag viele Beisitzer verhindert seien und man sie nicht zwingen könne. Einräumen musste der Bezirkshauptmann aber, dass er die Unterschrift unter ein Formular gesetzt hatte, ohne dessen Inhalt genau zu lesen. „Ich habe mich voll auf meine stellvertretende Bezirkswahlleiterin verlassen.“

„Formular ließ gewissen Raum für Interpretation“
Nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung gab es einen Freispruch: Das Formular habe bezüglich den Zeiträumen der Anwesenheit der Wahlbeisitzer einen gewissen Interpretationsspielraum gelassen, so der Richter. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Für Aufatmen dürfte die Entscheidung beim Wahlleiter des Bezirks Landeck stehen, gegen den wegen ähnlicher Vorwürfe in der kommenden Woche ein Prozess anberaumt ist. Bei den Wahlleitern von Schwaz, Innsbruck-Land, Kufstein und Reutte sehen die Unregelmäßigkeits-Vorwürfe etwas anders aus, hier drohen sogar Strafen von je 36.000 Euro. Andreas Moser

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