Nach Krems-Urteil

Falsch ausgesagt? Nun droht Polizistin ein Prozess

Österreich
13.03.2010 10:33
Nach dem Urteil gegen den Polizisten, der am 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschoss und deswegen am Freitag am Korneuburger Landesgericht nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist, könnte nun der bei dem Einsatz beteiligten Polizistin eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage drohen.

Die 35-Jährige hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe die tödliche Schussabgabe nicht gesehen, sie sei wie angewurzelt im Verbindungsgang zum Verkaufsraum gestanden. "Ich bin eine gefühlte Ewigkeit stehen geblieben. Ich bin raus, nachdem ich einen Schuss gehört habe von draußen. Ich habe es nicht gesehen. Ich war nicht dabei. Ich war gelähmt. Ich habe nichts gesehen. Ich war im Verbindungsgang", so die Beamtin.

Im Prozess wurde allerdings festgestellt, dass die Frau unmittelbar nach ihrem Kollegen den Verkaufsraum, in dem schließlich der tödliche Schuss fiel, betreten hatte.

Richter zweifelte an Aussage
Richter Manfred Hohenecker machte bereits während der Befragung deutlich, dass er der Zeugin nicht glaubte, dass sie nichts gesehen habe, und wies sie zudem auf ihre Wahrheitspflicht hin: "Es gibt gewisse Verdachtsmomente, dass Sie mehr wissen, als Sie bisher gesagt haben."

Der Grund: Der angeklagte Polizist selbst hatte zu Protokoll gegeben, nicht er, sondern seine jüngere Kollegin habe über Funk die Rettung angefordert, nachdem der 14-Jährige zu Boden gegangen war. Er habe sie sprechen gehört. "Das kann er aber nur, wenn Sie mit ihm im selben Raum waren", hielt Hohenecker fest. Dafür würden auch die Aussagen des 17-Jährigen und die Angaben des Supermarkt-Mitarbeiters sprechen, der den Polizisten die Filiale aufgesperrt und dargetan hatte, er wäre allein in dem Verbindungsgang zurückgeblieben. Dessen ungeachtet beharrte die 35-Jährige: Sie habe ihren Kollegen nicht auf den 14-Jährigen schießen sehen.

Der Generalsekretär von Amnesty Österreich, Heinz Patzelt, sagte laut "ZiB", für ihn sei klar, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Polizistin wegen falscher Zeugenaussage erheben sollte.

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