Terror-Prozess
Flüchtling muss wegen PKK-Fahne vor Gericht
Am Landesgericht Salzburg muss sich kommende Woche ein kurdischer Flüchtling wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und in einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten. Der syrische Staatsbürger soll am 27. Jänner 2018 bei einer Kundgebung am Hauptbahnhof mit einer Fahne der kurdischen Arbeiterpartei PKK gegen die militärische Intervention der Türkei in Afrin protestiert haben.
Die Europäische Union stuft die PKK als terroristische Vereinigung ein. Die Türkei hatte wenige Tage vor der Demonstration in Salzburg eine Offensive („Operation Olivenzweig“) auf die Stadt Afrin im kurdischen Autonomiegebiet im Norden Syriens gestartet. In zahlreichen Ländern kam es darauf zu Protestkundgebungen von Kurden, auch das Europäische Parlament verurteilte Ankara für den als völkerrechtswidrig eingeschätzten Militäreinsatz.
Wie der Verteidiger des angeklagten Syrers, der Salzburger Rechtsanwalt Gerhard Mory, am Donnerstag erklärte, handle es sich bei seinem Mandaten aber um einen „reinen Sympathisanten“, der nur die PKK-Fahne geschwenkt habe. Er halte die Anklage darum für „extrem überzogen, unsachlich und grundrechtlich unhaltbar“. Bemerkenswert sei auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals wegen derartiger „Sympathiebekundungen“ für die PKK Anzeige wegen Terrorismusbeteiligung erhoben habe, während früher derartige Handlungen von der Polizei toleriert worden seien.
Bei der besagten Kundgebung sei den Demonstranten - und das unmittelbar vor Beginn - gesagt worden, keine PKK-Fahnen zu verwenden. „Bis dahin ist das nie ein Thema gewesen“, sagte Mory. Der Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation werde mit der Anklage „in unerträglicher Weise“ ins Uferlose ausgedehnt und damit das Grundrecht auf politische Meinungsäußerung völlig ausgehöhlt, betonte der Anwalt. Zudem differenziere das Gesetz nicht zwischen Haupttäter oder Beitragstäter, dem Angeklagten würden damit ein bis zehn Jahre Haft drohen. Außerdem stellte sich Österreich mit der Anklage in eine Linie mit der Türkei.
Als Folge der Anklage sei gegen seinen Mandanten auch ein Verfahren zur Aberkennung der Asylberechtigung eingeleitet worden. „Es werden daher die schwersten rechtlichen Geschütze gegen einen Menschen aufgefahren, der nichts anderes getan hat, als aus Anlass einer Protestkundgebung ein Fahnensymbol herzuzeigen“, kritisierte Mory.
Laut dem Rechtsanwalt sind derzeit zwei weitere Strafverfahren ähnlichen Inhalts am Landesgericht Salzburg und am Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) anhängig. Das neue Symbole-Gesetz, wonach die Verwendung von Symbolen der PKK verboten ist, ist in Österreich erst am 1. März 2019 in Kraft getreten.
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