Kein Datenschutz

EU-Wahl: Städte müssen Wählerlisten aushängen

Salzburg
05.04.2019 09:00
Der europaweite Urnengang am 26. Mai wirft seine Schatten voraus. Für die größeren Salzburger Städte und Wals-Siezenheim bedeutet die EU-Wahl mehr Aufwand für weniger Wähler.

„Krone“-Leser wundern sich, dass – anders als bei der Gemeindewahl im März – vor der EU-Wahl am 26. Mai Wählerlisten in den Häusern aushängen. Hintergrund: Es gilt nicht die Landes-, sondern die Bundeswahlordnung. Und die schreibt vor, dass es in Städten und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern solche Aushänge geben muss. In Salzburg gilt das für die Stadt, Hallein, Saalfelden, Wals, Seekirchen, St. Johann und Bischofshofen.

Was vielen sauer aufstößt: Auf den Aushängen stehen die vollen Namen. „Das Wahlrecht schlägt hier den Datenschutz“, erklärt Landeswahlleiter Michael Bergmüller.

Eigentlich könnten die Städte und Gemeinden auch Listen aushängen, auf denen nur die Zahl der Wahlberechtigten pro Wohnung angegeben ist. „Das würde aber den Sinn des Aushangs konterkarieren“, sagt Rudolf Oberschneider, Stadtamtsleiter in Saalfelden. Schließlich wolle und solle der Wähler ja wissen, ob er persönlich wahlberechtigt sei.

Datenaustausch mit Briten klappte nie

EU-Bürger, die hier wählen wollen, mussten sich übrigens extra registrieren. Damit sie nicht auch in ihrer Heimat die Stimme abgeben können, werden die Wählerverzeichnisse innerhalb der Union abgeglichen. Hinter vorgehaltener Hand erzählt ein Beamter, er sei gar nicht so unglücklich über den Brexit, denn gerade mit den Briten habe der Datenabgleich nie funktioniert.

Das Interesse der EU-Bürger an der Wahl in Österreich hält sich allerdings in engen Grenzen. Daher sinkt alleine in der Stadt die Zahl der EU-Ausländer gegenüber der Gemeinderatswahl von 16.947 auf 620. Am 10. März waren landesweit 44.186 EU-Bürger wahlberechtigt.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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