Für Firmenfusion

Bilanzfälschung: zwei Unternehmer vor Gericht

Kärnten
12.03.2010 18:28
Wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Begünstigung ist am Freitag zwei Kärntner Unternehmern am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gemacht worden. Sie wollten eine Fusion ihrer überschuldeten Bäckereiketten durchführen und haben dafür laut Anklage eine gefälschte Verschmelzungsbilanz vorgelegt. Der dadurch entstandene Schaden: rund drei Millionen Euro.

Aufgeflogen war der Fall, weil der im Mai 2008 fusionierte Betrieb in den Konkurs geschlittert ist. Für eine Verschmelzung zweier Firmen braucht man zwingend eine positive Bilanz, die Unternehmer hätten "stille Reserven aufgelöst und dafür Gutachten benötigt", erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl.

Ein Sachverständiger bewertete die Betriebsliegenschaft mit rund 915.000 Euro, ein weiterer Gutachter die Produktionsmaschinen mit 625.000 Euro. "Das Konkursverfahren hat völlig andere Ergebnisse gebracht", meinte Liebhauser-Karl. So wurde der Wert der Liegenschaft mit 259.000 Euro und die Produktionsmaschinen mit 215.000 Euro - als deutlich weniger - beziffert.

Staatsanwalt dehnt Anklage aus
Die Zeugenaussagen von Bankangestellten waren dann letztlich ausschlaggebend für eine Ausweitung der Anklage auf gewerbsmäßig schweren Betrug. Sie bekundeten glaubhaft, dass sie einen Kredit in der Höhe von rund 2,3 Millionen Euro nie gewährt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass die vorgelegte Bilanz nicht den wahren Vermögenswerten entspreche.

Der Strafrahmen für gewerbsmäßig schweren Betrug beträgt bis zu zehn Jahre Haft - auf kridaträchtige Handlungen wie Beeinträchtigung und Begünstigung stehen lediglich bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

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