Russen-Spionagefälle
Zwei Jahre Haft: Die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornos fasste der Angeklagte aus, weil er schon zum zweiten Mal mit Hardcore-Pornos erwischt wurde. Seine Lebensgefährtin war total entsetzt, als sie wiederum solche abstoßenden Bilder und Dateien in seinem Computer fand. Genau wie schon 2008. Damals war er zu sechs Monaten, drei bedingt, verurteilt worden.
Die bedingten Monate wurden am Freitag von Richter Norbert Hofer widerrufen und kommen zu den zwei Jahren dazu! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ausrede des Angeklagten, warum er wieder Kinderpornos hatte: "Ein Polizist gab sie mir damals zurück."
von Hans Licha, Tiroler Krone
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