Nach der Annullierung der Ergebnisse einer Europarechtsprüfung an der Juridischen Fakultät der Universität Salzburg - die richtigen Antworten waren auf den Klausurbögen erkennbar - hat die Universitätsleitung am Mittwoch sichergestellt, dass betroffene Studierende durch die fehlende Note keinesfalls Nachteile erleiden.
„Alle Betroffenen werden die Prüfung in der letzten Aprilwoche wiederholen können, als Prüfungsdatum gilt jedoch der ursprüngliche Termin vom 28. Februar“, erklärte Vizerektor Erich Müller nach einem Treffen mit Studierenden-Vertretern, der Rechtsabteilung und dem Prüfer der Lehrveranstaltung. Damit könne ein Überschreiten etwaiger Fristen vermieden werden. „Über die Tatsache hinaus, dass die Studierenden noch einmal antreten müssen, gibt es für sie aber keine Nachteile.“
„Für den Fehler entschuldigen wir uns“
Nach der schriftlichen Prüfung waren bei insgesamt 106 Studierenden keine Noten freigegeben oder eingetragen worden. Wie Müller heute betonte, wäre eine Rücknahme der Maßnahme keinesfalls fair und korrekt gewesen. Er könne nachvollziehen, dass etliche Studierende mit einer positiven Note verärgert seien. „Das ist unstrittig und das tut uns leid. Für den Fehler entschuldigen wir uns.“
Auch etliche „Nicht Genügend“
Es habe aber bei der Prüfung auch etliche „Nicht Genügend“ gegeben, weil Studierende die Hervorhebung der richtigen Antwort nicht erkannten oder erkennen konnten. „Dieser Gruppe gegenüber wäre eine Benotung extrem unfair gewesen, zumal nur drei Wiederholungen einer negativen Prüfung möglich sind.“
Eine Stellungnahme der ÖH zu dem Gespräch stand zunächst noch aus.
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