Verwahrlosungsfall

57-Jährige bekommt keine Haftentschädigung

Kärnten
12.03.2010 14:15
Eine 57-jährige Mutter, die ihre drei Töchter jahrelang von der Außenwelt abgeschottet haben soll, bekommt keine Entschädigung für ihre 27-monatige Untersuchungshaft. Das Landesgericht Klagenfurt hat ihren Antrag auf 30.000 Euro in einem Zivilprozess abgelehnt. Das Verfahren gegen die Frau war 2008 eingestellt und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zurückgezogen worden.

Begründet wurde die Ablehnung der Entschädigung damit, dass über die gesamte Haftzeit "der begründete Verdacht der Tatbegehung" bestanden habe, was auch der Oberste Gerichtshof (OGH) mehrfach bestätigt hatte. Nachdem ein Gutachten der Mutter keine "Gefährlichkeitsprognose" mehr attestiert habe, sei die Frau wieder freigelassen worden. Die Staatsanwaltschaft habe letztlich den Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt zurückgezogen, nachdem der OGH von einem "Tatbild-Irrtum" der Betroffenen ausgegangen war.

Während des Gerichtsverfahrens im Jahr 2007 in Klagenfurt hatte sich die Frau als "nicht geisteskrank" bezeichnet, obwohl mehrere Ärzte sie für paranoid schizophren hielten.

Sorgerecht 2005 entzogen
Nach der Scheidung von ihrem Mann - einem Juristen - Ende der neunziger Jahre, hatte sich die Frau mit ihren drei Töchtern in ihr Haus im Bezirk Urfahr-Umgebung (Oberösterreich) zurückgezogen. Die Mädchen blieben immer öfter dem Schulunterricht fern, der Haushalt wurde zusehends als verwahrlost beschrieben. Im Oktober 2005 entzog die Bezirkshauptmannschaft die Mädchen dann der mütterlichen Obhut.

Da der Vater selbst Richter in Oberösterreich war, wurde das Gerichtsverfahren nach Kärnten verlegt.

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