„Ist das witzig?“

Teenager nimmt Urteil wegen Raub mit Grinsen an

Wien
03.04.2019 13:32

Ein Mitglied einer Jugendbande, die im Herbst 2018 über Wochen hinweg den Reithofferpark in Rudolfsheim-Fünfhaus unsicher gemacht und Gleichaltrige terrorisiert hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der 14-Jährige wurde wegen versuchten Raubes rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt, hatte dabei aber noch die Nerven, die Richterin zu provozieren ...

Der klein gewachsene, ausgesprochen kindlich wirkende Schüler, der schon während der Verhandlung wiederholt provokant gegrinst hatte, quittierte das Urteil mit einem Lächeln. Da platzte der beisitzenden Richterin Anna Marchart der Kragen: „Glauben Sie, das ist witzig? Ich bin ja nicht blind!“ Der Vorsitzende Daniel Rechenmacher empfahl dem 14-Jährigen, „schleunigst“ seinen Freundeskreis zu wechseln. „Sonst sitzen Sie demnächst wieder hier. Dann kommen Sie aber nicht von zu Hause mit dem Papa so wie heute, sondern werden von dort gebracht“, sagte der Richter, indem er durch das Fenster auf das angrenzende Landesgerichtliche Gefangenenhaus deutete.

Opfer mit Schlägen traktiert
Der 14-Jährige, der mit elf Geschwistern in einer Gemeindebauanlage in Rudolfsheim-Fünfhaus lebt, war gemeinsam mit zwei jüngeren, noch strafunmündigen Komplizen am 12. Oktober 2018 im Reithofferpark auf einen unwesentlich älteren Burschen losgegangen. Die drei umkreisten diesen, der 14-Jährige forderte ihn zur Herausgabe aller Wertgegenstände auf und griff dem Bedrängten in die Hosentaschen. Als der Bursch nicht parierte, kassierte er mehrere Faustschläge, ehe ihm die Flucht gelang.

Keine Reue
Der Angeklagte - er war Mitte August 14 Jahre alt und damit strafmündig geworden - bekannte sich auf Zutun seines Rechtsbeistands Christian Werner formal schuldig. Allerdings machte er mit seinem Verhalten während der zweistündigen Verhandlung deutlich, dass es sich dabei um kein reumütiges Geständnis handelte, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung betonte.

Das Gericht ordnete Bewährungshilfe an und hielt sich die Option offen, den 14-Jährigen auch noch einem Anti-Aggressions-Training zu unterziehen, um ihn von der neuerlichen Begehung von Straftaten abzuhalten. Von einem zweiten Anklagepunkt - drei Tage nach dem gescheiterten Raub war ein Bursche von mehreren Mitgliedern der Jugendbande verprügelt worden - wurde der 14-Jährige im Zweifel freigesprochen. Das Opfer hatte ihn nicht eindeutig wiedererkannt.

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