Ob ein Häftling seine Strafe elektronisch überwacht zu Hause verbüßen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Es können nur Personen eine Fußfessel beantragen, die maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden sind oder deren noch abzusitzender Strafrest maximal zwölf Monate beträgt. Generell ausgenommen sind Personen im Maßnahmenvollzug und Sexualstraftäter, betonte Bandion-Ortner.
Ständige technische Kontrolle
Neben dem Strafausmaß muss der Täter auch eine Reihe von sozialen Bedingungen erfüllen. Voraussetzung sind ein Arbeitsplatz mit zumindest 30 Wochenstunden, eine Wohnmöglichkeit und das Einverständnis von etwaigen Mitbewohnern. Bei der elektronischen Überwachung muss der Häftling dann zu bestimmten Zeiten zu Hause sein. Die Anwesenheit wird technisch kontrolliert, wobei eine stationäre Einheit ständig mit einem Server verbunden ist und mit einem Kunststoffband am Fußgelenk kommuniziert.
Bei allen nicht richterlich genehmigten Ausgängen - wie etwa einem Arztbesuch oder das Aufsuchen des Arbeitsplatzes - oder bei Manipulationsversuchen wird sofort Alarm geschlagen. "Wir versuchen dann, mit dem Häftling Kontakt aufzunehmen", sagte Generalleutnant Peter Prechtl, stellvertretender Leiter der Vollzugsdirektion. Reagiert der Betroffene nicht, wird er umgehend zur Fahndung ausgeschrieben.
Die elektronische Überwachung kann auch bei Untersuchungshäftlingen zum Einsatz kommen. Hier muss der Richter bei der ersten Haftprüfung die Entscheidung treffen, wobei der U-Häftling ähnliche Kriterien erfüllen muss wie ein Strafhäftling.
Bandion-Ortner verspricht sich von der Einführung nicht nur eine Entlastung für den Strafvollzug, der derzeit zu 98,71 Prozent belegt ist, sondern auch Vorteile bei der Resozialisierung der Straftäter. Nicht zuletzt kommt ein elektronisch überwachter Häftling dem Staat auch billiger.
"Die Fußfessel ist kein Privileg"
Die Form der Haft wurde in zwei Pilotprojekten getestet. Dabei zeigte sich, dass die Haftverbüßung mit Fußfesseln kein Spaziergang für den Betroffenen ist. "Die Fußfessel ist kein Privileg, sondern eine Form der Haft, die mit Einschränkungen und Belastungen verbunden ist", sagte Josef Bosina, Leiter der Stabsstelle Strafvollzug. Aufgrund der psychischen Belastungen werden die Inhaftierten auch vom Verein Neustart begleitet.
Die nötigen Gesetzesänderungen werden, so Bandion-Ortner, gerade vorbereitet und sollen vor dem Sommer fertiggestellt sein. Danach müssen noch die entsprechenden Ausschreibungen für die Technikausstattung durchgeführt werden.
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