Teilbedingte Haft

Streit vor Skibus endete mit brutalem Tritt

Salzburg
02.04.2019 13:35

Eine Rangelei mit einem Verletzten beim Einsteigen in einen Skibus in Dorfgastein (Pongau) hat am Dienstag zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt. Ein 33-Jähriger soll am 20. Februar einen am Boden liegenden 17-Jährigen mit Skischuhen gegen den Kopf und gegen den Körper getreten haben. Dem Anwalt aus Russland wurde versuchte, absichtlich schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Das Opfer erlitt laut Anklage eine Gehirnerschütterung, eine Verschiebung des zweiten Halswirbels, Prellungen und Abschürfungen. Zeugen zufolge soll der Beschuldigte den Burschen zu Boden gestoßen und auf ihn mit seinen Skischuhen mehrmals eingetreten haben. Der 17-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gegeben, dass er bewusstlos geworden sei.

Die Verteidigerin erklärte heute vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Daniela Meniuk-Prossinger) am Landesgericht Salzburg, dass sich ihr Mandant der Körperverletzung schuldig bekenne, nicht aber der versuchten, absichtlich schweren Körperverletzung. Es habe ein Gedränge gegeben und die Stimmung sei nach dem Skitag hitzig gewesen. „Der Angeklagte hat eine Sekunde lang einen Riesenfehler gemacht. Es tut ihm leid.“

Der bisher unbescholtene Vater eines zwei Monate alten Kindes wurde nach dem Vorfall in Untersuchungshaft genommen. Er habe nur das „Geschubse und Gedränge“, das andere begonnen hätten, beenden wollen, sagte er zur Richterin. Jemand habe ihm von hinten einen Schlag gegen den Hinterkopf versetzt. Er nehme an, dass der Schlag von dem 17-Jährigen gekommen sei. Als Reaktion darauf habe er ihm einen Fußtritt verpasst. „Ich hatte nicht das Ziel, einen Schaden anzurichten. Ich wollte nur das Gedränge beenden“, übersetzte eine Dolmetscherin seine Angaben.

Der  Beschuldigte ist wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, davon 13 Monate auf Bewährung, verurteilt worden. Den unbedingten Strafanteil von einem Monat hat der Angeklagte bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt. Das Urteil ist laut dem stv. Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Andreas Wiesauer, rechtskräftig

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