Ex-Sektionschef:

„Grasser war nur nett, wenn er etwas brauchte“

Österreich
02.04.2019 12:44

Am 85. Tag im Buwog-Prozess zeichnete am Dienstag ein früherer Spitzenbeamter im Finanzministerium ein wenig schmeichelhaftes Bild seines früheren Chefs Karl-Heinz Grasser - nachdem Zeugen zuvor erzählt hatten, dass der Minister bei den Mitarbeitern sehr beliebt gewesen sei. Grasser sei lediglich nett gewesen, wenn er etwas wollte, habe aber sehr unangenehm werden können, wenn er das nicht bekam, so Gerhard Steger.

Steger war von 1997 bis März 2014 Leiter der Budgetsektion im Finanzministerium. Dass sich Grasser besonders um seine Mitarbeiter gekümmert habe, wie dessen frühere Kabinettsmitarbeiter ausgesagt hatten, kommentierte er im Wiener Straflandesgericht so: „Mir kommen die Tränen.“ Er habe „definitiv andere Wahrnehmungen“. Grasser sei sehr fordernd und unter Druck setzend gewesen, er habe Dinge von Mitarbeitern verlangt, die man gar nicht verlangen habe können.

Grasser wird kurz hellhörig
Der Erstangeklagte Grasser verfolgte die Ausführungen des Zeugen - wie bei allen anderen Zeugenaussagen auch - über weite Strecken nur nebenbei und arbeitete in seinen Unterlagen. Als der Zeuge allerdings erklärte, er könne das Verhalten Grassers gegenüber Untergebenen an einem Beispiel erklären, wurde er hellhörig. Der Zeuge berichtete dann über eine „hochbegabte neue Mitarbeiterin“, die temporär zur EU-Präsidentschaft 2006 ins Ministerium geholt wurde. Man wollte die Beschäftigte nach der Präsidentschaft im Ministerium halten, aber als sie sich weigerte, ins Kabinett Grasser zu gehen, habe sie das Ministerium verlassen müssen.

„Charakterbild“ von Grasser
Steger war Mitglied der Vergabekommission für die Bundeswohnungen. Zu den Kommissionssitzungen im Jahr 2004 hatte der Zeuge nach 15 Jahren kaum noch konkrete Erinnerungen. Er betonte aber, bei seinen Einvernahmen durch die Ermittlungsbehörden die Wahrheit gesagt zu haben - und damals sei seine Erinnerung noch besser gewesen. An den Vorfall mit der jungen Kollegin könne er sich deshalb erinnern, weil dies ein „Charakterbild“ von Grasser gewesen sei.

Gab formale Vorgaben für Buwog-Vergabe
Steger betonte, dass es bei den Kommissionssitzungen zur Vergabe der Bundeswohnungen sehr wohl formale Vorgaben gegeben habe, an die man sich zu halten gehabt habe - „sonst braucht man sie ja nicht“, sagte er zu Richterin Marion Hohenecker. Zuvor hatten Zeugen ausgesagt, dass eine entscheidende Sitzung nicht protokolliert worden sei. Nicht einmal die anwesenden Personen seien erfasst worden, bis heute will niemand der Zeugen genau wissen, wer zu der Sitzung, bei der eine zweite Bieterrunde beschlossen wurde, eingeladen hat.

Ohne die zweite Bieterrunde wäre das letztlich siegreiche Österreich-Konsortium rund um die Immofinanz und die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich leer ausgegangen, denn nach der ersten Bieterrunde lag der Konkurrent CA Immo vorne. Laut bisherigen Zeugenaussagen traf letztendlich Grasser die Entscheidung, dass es ein zweites Bieterverfahren geben soll. Dieses war dann vorgesehen, wenn die Angebote sehr nahe beieinander lagen. Nach der ersten Bieterrunde war das allerdings nicht der Fall, nach der zweiten Bieterrunde schon. Danach gab es aber keine dritte Bieterrunde.

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