Amtsarzt sagte Nein

„Miss Tattoo“ darf nicht Polizistin werden

Wien
01.04.2019 15:00

Ihr Köper ein Gesamtkunstwerk, ihre Kondition besser als von so manchen aktiven Beamten - aber Polizistin darf Käthe B. so nicht werden. Für die vielmalige „Miss Tattoo“ aus Wien platzte beim letzten Tag der Aufnahme vor dem Amtsarzt der Traum vom Dienst in Uniform - sie hat zu viele „Peckerln“ …

Zuvor machte die zweifache Mutter bei den Tests eine super Figur und überzeugte auch mit ihrer Persönlichkeit. Allerdings waren ihre Tattoos mit Hautfarbe perfekt überschminkt! Doch vor dem strengen Blick des Amtsarztes wurden alle Tätowierungen enthüllt. Und der konnte natürlich kein Auge zudrücken.

„War total enttäuscht“
„Ich war total enttäuscht, weil alles so super lief, und dann kam die Absage. Ich kann mir leider kein anderes Hobby mehr suchen“, so die 37-jährige „Peckerl-Queen“, die sich mit 16 das erste Mal stechen ließ und seither reihenweise Pokale als Tattoo-Model abräumt.

Sichtbare Tätowierung als eindeutiger Ausschließungsgrund
Doch die Aufnahme ist klar vom Innenministerium geregelt. Bedienstete der Bundespolizei bekennen sich unter anderem „auch zu einem gepflegten Erscheinungsbild, um das Vertrauen der Bevölkerung und das Ansehen des Polizeikorps zu stärken“, heißt es in den Richtlinien.

„Die Bestimmungen wurden zwar gelockert, sichtbare Tätowierungen sind aber weiterhin nicht erlaubt“, erläutert Polizeisprecher Paul Eidenberger. Bewertungsgrundlage ist das Kurzarmhemd. Sichtbare Tätowierungen am Hals und auf den Handflächen sind eindeutiger Ausschließungsgrund.

„Wegschminken“ ist nicht möglich - die Bestimmungen müssen auch eingehalten werden, wenn z.B. nach zehn Stunden durchgehend in der Sonne bei einer Demonstration das Make-up wegschwimmt.

Florian Hitz, Kronen Zeitung

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