Lehrer versetzt

Rassistisches Video, um Schüler zu bestrafen

Oberösterreich
01.04.2019 10:03

Weil ein Schüler mit Asyl-Hintergrund in Oberösterreich eine Lehrerin verunglimpfte, griff ein anderer Pädagoge zu einer mehr als merkwürdigen Erziehungsmaßnahme. Als Strafe ließ er den Schüler ein fremdenfeindliches Video ansehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun einer zwangsweise Versetzung des Lehrers an eine andere Schule zugestimmt.

Der Englisch- und Musiklehrer, der immer wieder Konflikte mit dem Direktor und den Lehrkräften der Neuen Mittelschule hatte, nahm den Buben aus der Klasse und ließ ihn ein auf der Videoplattform YouTube abrufbares Video mit dem Titel „Unsere Heimat - unsere Gesetzte/ Integration Fehlanzeige“ ansehen, wie es in einem Bericht der „Presse“ heißt.

„Passt euch an oder verschwindet“
Darin zu sehen und zu hören: brachial-patriotische sowie fremden- und islamfeindliche Botschaften. Bilder von Österreich, das mit Bergpanoramen, Wurstwaren, (Schweine-)Fleischspeisen und blonden Dirndlträgerinnen dargestellt wird. Im Kontrast dazu stehen verschleierte Musliminnen. Botschaften wie „Benehmt euch endlich wie anständige Gäste“ oder „Passt euch an oder verschwindet“ werden in dem Video mit fetter Schrift schwarz auf weiß präsentiert.

„Pädagogische Entgleisung“
Die Strafmaßnahme sorgte nach Bekanntwerden in der Schule für Empörung. Fast der komplette Lehrkörper wandte sich mit einer Unterschriftenliste an den Bezirksschulinspektor. Der betroffene Pädagoge zeigte sich in einer Konferenz an der Schule - angesichts der angespannten Situation - schließlich bereit, sich versetzten zu lassen, legte aber Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. 
Jedoch ohne Grund, wie dieses entschied: Die Vorführung des „mit identitärem Inhalt behafteten Videos“ sei „mit einer ausgewogenen und wertschätzenden Pädagogik nicht in Einklang zu bringen und schlicht unannehmbar“, so das Gericht. Einem Schüler solch ein Video zu zeigen, sei eine „pädagogische Entgleisung“. Eine Versetzung sei daher ein rechtlich zulässiges und taugliches Mittel.

„Schüler erinnert sich ohnehin nicht an Text“
Der Lehrer hingegen wollte das nicht hinnehmen und rief auch den VwGH an. Er betonte, sich sofort einsichtig gezeigt zu haben, und sprach von einer „einmaligen und kurzen Episode“. Zudem habe sich der Schüler ohnehin nicht an den Text des Videos erinnert, weshalb dieser keinen Einfluss auf ihn habe. Der VwGH sah jedoch keinen Grund, die außerordentliche Revision des Lehrers zuzulassen.

Mobbing-Lehrerin vom Dienst suspendiert
Erst vor Kurzem diskutierte Moderatorin Katia Wagner mit ihren Studio-Gästen im „Krone“-Talk über die Themen Lehrer und Mobbing, nachdem eine pragmatisierte Pädagogin an einer Wiener AHS über Jahre hinweg ihre Schüler erniedrigt haben soll. Nach zahlreichen Beschwerden wurde diese schließlich vom Dienst suspendiert.

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