Ab 1. April in Kraft

Mehr Rechte für Radfahrer und Tretroller

Österreich
31.03.2019 14:49

Pedalritter können sich freuen: Sie bekommen mehr Rechte auf dem heimischen Asphalt. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 1. April in Kraft und bringt Änderungen auch für Tretroller.

Die Novelle bedeutet unter anderem das Ende für die Markierung „Ende“ eines Radfahrstreifens: Das heißt, künftig wird es diesen Schriftzug nicht mehr gezwungenermaßen geben. Damit tritt das Reißverschlusssystem für alle in Kraft. Fahrräder sind hier gleichberechtigt mit anderen Fahrzeugen und müssen nicht mehr warten, um sich im Fließverkehr einzufügen.

Außerdem haben Radler, die parallel zum Fließverkehr unterwegs sind, dann Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Es gelten nun die Vorrangregeln, die auch für motorisierte Fahrzeuge gelten.

Streng verboten ist das Radeln auf einem Schutzweg - außer es gibt eine entsprechende Zusatzmarkierung, die das erlaubt.

Radfahrausweis künftig schon ab neun Jahren 
Ab April kann man bereits mit neun statt mit zehn Jahren den Radfahrausweis machen, wenn man bereits die vierte Schulstufe besucht. Mit diesem Schein dürfen Kinder auch ohne Begleitperson auf dem Fahrrad unterwegs sein. Auf einem Miniscooter oder Tretroller darf man künftig ab dem achten Lebensjahr ohne Begleitperson fahren. Zuvor durften das erst Fahrradausweisbesitzer ab zehn Jahren und ohne diesen Schein erst ab zwölf Jahren.

Tretrollerfahrer dürfen im Schritttempo den Gehsteig benützen, vorausgesetzt, sie gefährden dadurch keine Fußgänger. E-Scooter (die erst vor Kurzem mit Fahrrädern gleichgestellt wurden) sind davon allerdings ausgenommen.

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