„Krone“-Ombudsfrau

Nach „Ja“ am Telefon hatte Pensionist Vertrag

Ombudsfrau
01.04.2019 15:00

Ungewollt schloss ein Pensionist aus Vorarlberg am Telefon einen Vertrag ab. Den wurde der Leser dank dem Rat von Ombudsfrau und VKI letztlich aber wieder los…

An einem Nachmittag erhielt Konrad D. (Name geändert) einen Anruf von einer fremden Dame. Sie erzählte dem betagten Vorarlberger von Zeitschriften, die sie ihm besonders ans Herz legen würde. Durch ein schlichtes „Ja“, das der Pensionist im Zuge des Telefonats aussprach, hatte er ungewollt einen Vertrag abgeschlossen. Da Herr D. das wöchentliche Abonnement für eine Fernsehzeitschrift gar nicht haben wollte, wandte er sich Hilfe suchend an die „Krone“.

Der von uns in dieser Sache kontaktierte Verein für Konsumenteninformation (VKI) klärte darüber auf, dass dem Leser in so einem Fall ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zukomme. Von diesem machte Herr D. letztlich auch Gebrauch, konnte erfolgreich vom Vertrag zurücktreten.

Es gibt auch Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
„Gesetzliche Rücktrittsrechte sind ein großes Thema“, erklärte man beim VKI weiter. Wichtig zu wissen: Diese Rücktrittsrechte hat man im Onlinehandel, bei Teleshopping, Katalogbestellungen und sogenannten Haustürgeschäften, zu denen auch der Abschluss von Verträgen auf der Straße und Werbefahrten zählen. Die Frist dafür beträgt - wie erwähnt - 14 Tage.

Übrigens gibt es auch einige Ausnahmen vom Rücktrittsrecht. Dazu zählen unter anderem Konzerttickets, Kosmetika, speziell angefertigte Produkte wie ein Maßanzug oder Tickets für Flug, Zug und Bus.

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